Schimmel & Co. in Miltitz bei Leipzig.
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Die Arbeitszeit dauert im Fabrikbetriebe von morgens 6 bis abends 6 Uhr, mit einer
Stunde Mittagsunterbrechung und je einer halben Stunde zum Frühstück und Vesperbrot.
Es besteht also eine zehnstündige Arbeitszeit. Für diejenigen Betriebe aber, die ohne Aussetzen
Tag und Nacht währen, ist jeder Posten mit 3 sich ablösenden Arbeitern besetzt,
so daß auf den einzelnen nur eine Arbeitszeit von 8 Stunden fällt. Eine Unterbrechung
für die Mahlzeiten findet hier nicht statt. Das Essen wird dann während der Arbeit eingenommen.
Der Lohn für diese Arbeiter ist derselbe wie für die Tagesarbeiter.
Jede Überstunde und jede Sonntagsarbeit wird mit dem einundeinhalbfachen Lohnsatz
vergütet. Unterbrechung der Arbeit durch notwendige Familienbesorgungen wird nicht
vom Lohn abgerechnet. Bei militärischen Übungen wird der volle Lohn weitergewährt,
ebenso bei Erkrankungen, die eine Hälfte aus der Betriebskrankenkasse,
die andere von der Firma.
Frühmorgens um 8 Uhr erhalten die Arbeiter unentgeltlich Kaffee mit Milch,
wofür sie sich verpflichten müssen, bei der Arbeit keinen Branntwein zu trinken.
Eine Badeanstalt, Brausebäder und in besonderen Fällen Wannenbäder, steht
den Arbeitern zur Verfügung; ein jeder kann sie einmal in der Woche während der Arbeitszeit
benutzen, außerdem nach jeder groben Arbeit.
Die Firma bezahlt für die Arbeiter die vollen Invaliden -und Altersversicherungsbeiträge,
für die Beamten die volle Angestelltenversicherung.
Aus dem Erlös vom Verkauf gebrauchter Kisten und Blechbüchsen wurde eine Unterstützungskasse
für die Arbeiter eingerichtet, die zurzeit bei reichlichen Jahreseinnahmen
über ein Kapital von 35 000 M. verfügt. Erholungsbedürftige erhalten notfalls hierdurch
mehrmonatliche Verpflegung in Sanatorien. Die meisten über die Bewilligungsmöglichkeit
der Betriebskrankenkasse hinausgehenden Wünsche können erfüllt werden.
Außerdem erhalten Witwen von verstorbenen Arbeitern aus dieser Kasse mit ihren
dauernden Einnahmen Unterstützung.
Den älteren Arbeitern, die keine Arbeit mehr verrichten können, wird von der
Firma zu ihrer Invalidenrente und ihren Ersparnissen ein Pensionszuschuß gewährt,
sodaß sie ohne Sorgen leben können.
Kasinogebäude.