Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Schimmel  &  Co.  in  Miltitz  bei  Leipzig.

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Die  Arbeitszeit  dauert  im  Fabrikbetriebe  von  morgens  6  bis  abends  6  Uhr,  mit  einer
Stunde  Mittagsunterbrechung  und  je  einer  halben  Stunde  zum  Frühstück  und  Vesperbrot.
Es  besteht  also  eine  zehnstündige  Arbeitszeit.  Für  diejenigen  Betriebe  aber,  die  ohne  Aussetzen ­
  Tag  und  Nacht  währen,  ist  jeder  Posten  mit  3  sich  ablösenden  Arbeitern  besetzt,
so  daß  auf  den  einzelnen  nur  eine  Arbeitszeit  von  8  Stunden  fällt.  Eine  Unterbrechung
für  die  Mahlzeiten  findet  hier  nicht  statt.  Das  Essen  wird  dann  während  der  Arbeit  eingenommen. ­
  Der  Lohn  für  diese  Arbeiter  ist  derselbe  wie  für  die  Tagesarbeiter.
Jede  Überstunde  und  jede  Sonntagsarbeit  wird  mit  dem  einundeinhalbfachen  Lohnsatz
vergütet.  Unterbrechung  der  Arbeit  durch  notwendige  Familienbesorgungen  wird  nicht
vom  Lohn  abgerechnet.  Bei  militärischen  Übungen  wird  der  volle  Lohn  weitergewährt, ­
  ebenso  bei  Erkrankungen,  die  eine  Hälfte  aus  der  Betriebskrankenkasse, ­
  die  andere  von  der  Firma.
Frühmorgens  um  8  Uhr  erhalten  die  Arbeiter  unentgeltlich  Kaffee  mit  Milch,
wofür  sie  sich  verpflichten  müssen,  bei  der  Arbeit  keinen  Branntwein  zu  trinken.
Eine  Badeanstalt,  Brausebäder  und  in  besonderen  Fällen  Wannenbäder,  steht
den  Arbeitern  zur  Verfügung;  ein  jeder  kann  sie  einmal  in  der  Woche  während  der  Arbeitszeit ­
  benutzen,  außerdem  nach  jeder  groben  Arbeit.
Die  Firma  bezahlt  für  die  Arbeiter  die  vollen  Invaliden  -und  Altersversicherungsbeiträge, ­
  für  die  Beamten  die  volle  Angestelltenversicherung.
Aus  dem  Erlös  vom  Verkauf  gebrauchter  Kisten  und  Blechbüchsen  wurde  eine  Unterstützungskasse ­
  für  die  Arbeiter  eingerichtet,  die  zurzeit  bei  reichlichen  Jahreseinnahmen
über  ein  Kapital  von  35  000  M.  verfügt.  Erholungsbedürftige  erhalten  notfalls  hierdurch
mehrmonatliche  Verpflegung  in  Sanatorien.  Die  meisten  über  die  Bewilligungsmöglichkeit ­
  der  Betriebskrankenkasse  hinausgehenden  Wünsche  können  erfüllt  werden.
Außerdem  erhalten  Witwen  von  verstorbenen  Arbeitern  aus  dieser  Kasse  mit  ihren
dauernden  Einnahmen  Unterstützung.
Den  älteren  Arbeitern,  die  keine  Arbeit  mehr  verrichten  können,  wird  von  der
Firma  zu  ihrer  Invalidenrente  und  ihren  Ersparnissen  ein  Pensionszuschuß  gewährt, ­
  sodaß  sie  ohne  Sorgen  leben  können.

Kasinogebäude.
            
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