Zum Geleit.
Am Tage des 25 jährigen Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers will der Hansa-
Bund durch die nachfolgende Arbeit über die freiwillige soziale Fürsorge in Gewerbe, Handel
und Industrie bekunden, in welcher Weise Deutschlands Handel, Gewerbe und Industrie
über das durch die soziale Gesetzgebung Gebotene hinaus ihrer Arbeiter und Angestellten
sich angenommen haben.
Bisher hat bei den Erörterungen über die deutsche Sozialpolitik die gesetzgeberische
Regelung dieser Fragen im Vordergrund des Interesses gestanden. Man wird sagen dürfen,
daß in dieser deutschen Sozialpolitik sich Hohenzollerntradition ausspricht, daß man
mit Fug und Recht von einer kaiserlichen deutschen Sozialpolitik sprechen kann. Die
Namen der Begründer des Deutschen Reiches sind für ewige Zeiten auch die Namen der
Begründer deutscher Sozialpolitik geworden. Auf der Arbeit Kaiser Wilhelms I. und Bis
marcks hat der Enkel weitergebaut. In der Thronrede vom 25. Januar 1890 hat Kaiser
Wilhelm II. mit besonderer Befriedigung der fortschreitenden Durchführung der Gedanken
des Ausbaues der sozialen Gesetzgebung gedacht und sie begrüßt. „Den der Fürsorge
vorzugsweise bedürftigen Gliedern des Volkes“, heißt es in dieser Thronrede, „ist dadurch
für die Sicherung ihrer Zukunft eine Gewähr geboten, welche für den inneren Frieden
des Vaterlandes von guten Folgen begleitet sein wird. Bleibt auch auf diesem Gebiete
noch vieles zu tun übrig, so bin ich doch überzeugt, daß der Anteil, welchen der Reichstag
an dem bereits Erreichten hat, im Volke nicht vergessen werden wird. Auf den gewonnenen
Grundlagen wird sich weiterbauen lassen, um den arbeitenden Klassen die Gewißheit zu
verschaffen, daß die gesetzgebenden Gewalten für ihre berechtigten Interessen und Wünsche
ein warmes Herz haben und daß eine befriedigende Gestaltung ihrer Lage nur auf dem
Wege friedlicher und gesetzmäßiger Ordnung zu erreichen ist.“
In welcher Weise die deutsche gesetzgeberische Sozialpolitik weitergeführt worden
ist unter der Initiative Kaiser Wilhelms II. beweisen die 25 Jahre seiner Regierung. Nach
Abschluß der letzten großen Gesetze auf diesem Gebiete, der Reichsversicherungsordnung
und der Pensionsversicherung der Privatbeamten werden die jährlichen gesetzgeberischen
Leistungen für Sozialpolitik eine Milliarde im Jahre weit übersteigen. Das Deutsche
Reich, das im Welthandel an die zweite Stelle gerückt ist, steht in seiner sozialpolitischen
Leistung an erster Stelle. Seine eigene Initiative hat, wenn auch spät, doch alle anderen
mit sich gerissen. Die englische Gesetzgebung der letzten Jahre und die Gedanken der
Antrittsrede des Präsidenten Wilson sind dessen Zeuge.
Es wäre zu verstehen gewesen, wenn unter diesen Umständen der deutsche Arbeit
geber angesichts der gewaltigen Leistungen, welche ihm die Gesetzgebung auferlegt,
diese auch als das Höchstmaß dessen, angesehen hätte, was von ihm verlangt werden
könne. Dies um so mehr, als bei dem Fehlen einer gleich großzügigen Gesetzgebung in