Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Zum Geleit. 
Am Tage des 25 jährigen Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers will der Hansa- 
Bund durch die nachfolgende Arbeit über die freiwillige soziale Fürsorge in Gewerbe, Handel 
und Industrie bekunden, in welcher Weise Deutschlands Handel, Gewerbe und Industrie 
über das durch die soziale Gesetzgebung Gebotene hinaus ihrer Arbeiter und Angestellten 
sich angenommen haben. 
Bisher hat bei den Erörterungen über die deutsche Sozialpolitik die gesetzgeberische 
Regelung dieser Fragen im Vordergrund des Interesses gestanden. Man wird sagen dürfen, 
daß in dieser deutschen Sozialpolitik sich Hohenzollerntradition ausspricht, daß man 
mit Fug und Recht von einer kaiserlichen deutschen Sozialpolitik sprechen kann. Die 
Namen der Begründer des Deutschen Reiches sind für ewige Zeiten auch die Namen der 
Begründer deutscher Sozialpolitik geworden. Auf der Arbeit Kaiser Wilhelms I. und Bis 
marcks hat der Enkel weitergebaut. In der Thronrede vom 25. Januar 1890 hat Kaiser 
Wilhelm II. mit besonderer Befriedigung der fortschreitenden Durchführung der Gedanken 
des Ausbaues der sozialen Gesetzgebung gedacht und sie begrüßt. „Den der Fürsorge 
vorzugsweise bedürftigen Gliedern des Volkes“, heißt es in dieser Thronrede, „ist dadurch 
für die Sicherung ihrer Zukunft eine Gewähr geboten, welche für den inneren Frieden 
des Vaterlandes von guten Folgen begleitet sein wird. Bleibt auch auf diesem Gebiete 
noch vieles zu tun übrig, so bin ich doch überzeugt, daß der Anteil, welchen der Reichstag 
an dem bereits Erreichten hat, im Volke nicht vergessen werden wird. Auf den gewonnenen 
Grundlagen wird sich weiterbauen lassen, um den arbeitenden Klassen die Gewißheit zu 
verschaffen, daß die gesetzgebenden Gewalten für ihre berechtigten Interessen und Wünsche 
ein warmes Herz haben und daß eine befriedigende Gestaltung ihrer Lage nur auf dem 
Wege friedlicher und gesetzmäßiger Ordnung zu erreichen ist.“ 
In welcher Weise die deutsche gesetzgeberische Sozialpolitik weitergeführt worden 
ist unter der Initiative Kaiser Wilhelms II. beweisen die 25 Jahre seiner Regierung. Nach 
Abschluß der letzten großen Gesetze auf diesem Gebiete, der Reichsversicherungsordnung 
und der Pensionsversicherung der Privatbeamten werden die jährlichen gesetzgeberischen 
Leistungen für Sozialpolitik eine Milliarde im Jahre weit übersteigen. Das Deutsche 
Reich, das im Welthandel an die zweite Stelle gerückt ist, steht in seiner sozialpolitischen 
Leistung an erster Stelle. Seine eigene Initiative hat, wenn auch spät, doch alle anderen 
mit sich gerissen. Die englische Gesetzgebung der letzten Jahre und die Gedanken der 
Antrittsrede des Präsidenten Wilson sind dessen Zeuge. 
Es wäre zu verstehen gewesen, wenn unter diesen Umständen der deutsche Arbeit 
geber angesichts der gewaltigen Leistungen, welche ihm die Gesetzgebung auferlegt, 
diese auch als das Höchstmaß dessen, angesehen hätte, was von ihm verlangt werden 
könne. Dies um so mehr, als bei dem Fehlen einer gleich großzügigen Gesetzgebung in
	        
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