Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Zum  Geleit.

Am  Tage  des  25  jährigen  Regierungsjubiläums  Sr.  Majestät  des  Kaisers  will  der  Hansa-Bund
  durch  die  nachfolgende  Arbeit  über  die  freiwillige  soziale  Fürsorge  in  Gewerbe,  Handel
und  Industrie  bekunden,  in  welcher  Weise  Deutschlands  Handel,  Gewerbe  und  Industrie
über  das  durch  die  soziale  Gesetzgebung  Gebotene  hinaus  ihrer  Arbeiter  und  Angestellten
sich  angenommen  haben.
Bisher  hat  bei  den  Erörterungen  über  die  deutsche  Sozialpolitik  die  gesetzgeberische
Regelung  dieser  Fragen  im  Vordergrund  des  Interesses  gestanden.  Man  wird  sagen  dürfen,
daß  in  dieser  deutschen  Sozialpolitik  sich  Hohenzollerntradition  ausspricht,  daß  man
mit  Fug  und  Recht  von  einer  kaiserlichen  deutschen  Sozialpolitik  sprechen  kann.  Die
Namen  der  Begründer  des  Deutschen  Reiches  sind  für  ewige  Zeiten  auch  die  Namen  der
Begründer  deutscher  Sozialpolitik  geworden.  Auf  der  Arbeit  Kaiser  Wilhelms  I.  und  Bismarcks ­
  hat  der  Enkel  weitergebaut.  In  der  Thronrede  vom  25.  Januar  1890  hat  Kaiser
Wilhelm  II.  mit  besonderer  Befriedigung  der  fortschreitenden  Durchführung  der  Gedanken
des  Ausbaues  der  sozialen  Gesetzgebung  gedacht  und  sie  begrüßt.  „Den  der  Fürsorge
vorzugsweise  bedürftigen  Gliedern  des  Volkes“,  heißt  es  in  dieser  Thronrede,  „ist  dadurch
für  die  Sicherung  ihrer  Zukunft  eine  Gewähr  geboten,  welche  für  den  inneren  Frieden
des  Vaterlandes  von  guten  Folgen  begleitet  sein  wird.  Bleibt  auch  auf  diesem  Gebiete
noch  vieles  zu  tun  übrig,  so  bin  ich  doch  überzeugt,  daß  der  Anteil,  welchen  der  Reichstag
an  dem  bereits  Erreichten  hat,  im  Volke  nicht  vergessen  werden  wird.  Auf  den  gewonnenen
Grundlagen  wird  sich  weiterbauen  lassen,  um  den  arbeitenden  Klassen  die  Gewißheit  zu
verschaffen,  daß  die  gesetzgebenden  Gewalten  für  ihre  berechtigten  Interessen  und  Wünsche
ein  warmes  Herz  haben  und  daß  eine  befriedigende  Gestaltung  ihrer  Lage  nur  auf  dem
Wege  friedlicher  und  gesetzmäßiger  Ordnung  zu  erreichen  ist.“
In  welcher  Weise  die  deutsche  gesetzgeberische  Sozialpolitik  weitergeführt  worden
ist  unter  der  Initiative  Kaiser  Wilhelms  II.  beweisen  die  25  Jahre  seiner  Regierung.  Nach
Abschluß  der  letzten  großen  Gesetze  auf  diesem  Gebiete,  der  Reichsversicherungsordnung
und  der  Pensionsversicherung  der  Privatbeamten  werden  die  jährlichen  gesetzgeberischen
Leistungen  für  Sozialpolitik  eine  Milliarde  im  Jahre  weit  übersteigen.  Das  Deutsche
Reich,  das  im  Welthandel  an  die  zweite  Stelle  gerückt  ist,  steht  in  seiner  sozialpolitischen
Leistung  an  erster  Stelle.  Seine  eigene  Initiative  hat,  wenn  auch  spät,  doch  alle  anderen
mit  sich  gerissen.  Die  englische  Gesetzgebung  der  letzten  Jahre  und  die  Gedanken  der
Antrittsrede  des  Präsidenten  Wilson  sind  dessen  Zeuge.
Es  wäre  zu  verstehen  gewesen,  wenn  unter  diesen  Umständen  der  deutsche  Arbeitgeber ­
  angesichts  der  gewaltigen  Leistungen,  welche  ihm  die  Gesetzgebung  auferlegt,
diese  auch  als  das  Höchstmaß  dessen,  angesehen  hätte,  was  von  ihm  verlangt  werden
könne.  Dies  um  so  mehr,  als  bei  dem  Fehlen  einer  gleich  großzügigen  Gesetzgebung  in
            
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