Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Gabriel  Sedlmayr,  Brauerei  zum  Spaten,
München.
1.  BETRIEBSKRANKENKASSE.  Die  Brauerei  hat  ihre  eigene  Betriebskrankenkasse
und  zahlt  hierzu  anstatt  des  gesetzlich  vorgeschriebenen  einen  Drittels  aus  eigenen  Mitteln
zwei  Drittel  der  Mitgliederbeiträge.
2.  UNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Die  Kasse,  eine  Stiftung  des  Vorbesitzers  der  Brauerei,
des  Herrn  Kommerzienrats  Gabriel  Sedlmayr  und  seiner  Gattin  Anna  Sedlmayr,  aus  dem
Jahre  1874  in  Höhe  von  30  000  M.,  unterstützt  Angestellte  jeder  Art,  welche  sich  im  Dienste
so  erheblich  beschädigten,  daß  sie  erwerbsunfähig  oder  stark  erwerbsbeschränkt  werden,
soweit  nicht  die  gesetzliche  Versicherungspflicht  einzugreifen  hat  oder  in  Fällen,  wo  diese
ungenügend  erscheint.  Des  weiteren  erhalten  Unterstützung  Bedienstete  mit  mindestens
20jähriger  Dienstzeit,  die  sich  infolge  von  Krankheiten  oder  Körperschwäche  keinen  erheblichen ­
  Verdienst  verschaffen  können,  ebenso  Witwen  der  durch  Unfall  getöteten  oder
infolge  der  erhaltenen  Verletzungen  verstorbenen  Bediensteten.
3.  STATUT  FÜR  BEDIENSTETE.  An  Stelle  einer  Pensionskasse  errichtete  1892  die
Firma  ein  Statut  für  Bedienstete,  Arbeiter  und  Dienstboten,  das  Zulagen  zu  den  Renten
leistet,  welche  der  Betreffende  nach  Maßgabe  der  Gesetze  über  Alters-  und  Invaliditätsrente, ­
  nach  den  Unfallgesetzen,  nach  Reichshaftpflichtgesetz  und  aus  der  Gabriel-  und
Anna-Sedlmayrschen-Stiftung  bezieht,  und  zwar  derart,  daß  bei  Bediensteten  mit
mindestens  10  jähriger  Dienstzeit  die  Daraufzahlungen  so  bemessen  werden,  daß  ein  monatlicher ­
  Gesamtbezug  von  30—85  M.  resultiert.  Die  Höhe  dieses  Gesamtbezuges  steigt  einerseits ­
  nach  der  Höhe  des  zuletzt  bezogenen  Lohnes,  andererseits  nach  der  Länge  der  Dienstjahre. ­
  Unterstützungsbedürftige  Witwen  erhalten  die  Hälfte  des  jeweiligen  Betrages; ­
  einfache  Waisen  erhalten  den  4.Teil  des  Witwengehaltes  und  Doppelwaisen
dessen  3.  Teil,  mindestens  aber  7  M.  pro  Monat.  Die  Bezüge  der  Waisen  enden  mit  dem
zurückgelegten  15.  Jahr.  Bis  1.  Januar  1913  ausbezahlte  Beträge:  430000  M.
4.  JOHANN-SEDLMAYR-STIFTUNG.  Dieselbe,  errichtet  1901  von  den  Erben  des
früheren  Mitinhabers  der  Brauerei,  des  Herrn  Kommerzienrat  Johann  Sedlmayr,  mit
einem  Kapitale  von  150  000  M.,  schafft  Hilfe  in  unverschuldeten  außergewöhnlichen  Bedürfnisfällen ­
  für  Bedienstete  der  Brauerei  mit  mindestens  2jähriger  Dienstzeit,  für  deren
Ehefrauen  sowie  Kinder  unter  16  Jahren.
5.  WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN.  An  Wohlfahrtseinrichtungen  stellt  die  Firma
ihren  Arbeitnehmern  selbstverständlich  auch  die  für  die  Freizeit  nötigen  Aufenthalts-,  Umkleide- ­
  und  Waschräume,  sowie  ein  großes  modernes  Brausebad  kostenlos  zur  Verfügung, ­
  außerdem  einen  großen  Speisesaal,  in  dem  die  Leute  gegen  mäßige  Preise
ihre  Mahlzeiten  einnehmen  können.  In  6  eigenen,  direkt  an  die  Brauerei  anstoßenden
3  stockigen  Wohngebäuden,  diezwar  nicht  als  direkte  Arbeiterhäuser  erbaut  wurden,  sowie
in  den  übrigen  in  der  Stadt  zerstreuten  eigenen  Anwesen  gewährt  die  Brauerei  ihren  Arbeitern ­
  wesentliche  Mieterleichterungen.
            
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