Full text: Zur Wertzollfrage

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interessierten Verkäufer- und Käuferparteien entrückten 
Form der Wertbildung kann gesprochen werden,* **) ) sobald 
der vom Verarbeiter dem Verkäufer zu entrichtende Preis 
feststeht. Wird doch dieser Preis von demjenigen (vom 
Verarbeiter) gezahlt, den allein die Folgen einer zu hohen 
Bewertung treffen; der Preis, den er beim Kaufe für 
wohlfeil gehalten hat, der soll der Wert sein; was ihm 
— dem den Rohstoff verarbeitenden Käufer — als 
Wert der Ware galt, das nur auch soll der Wert sein, 
von dem das Reich bei Erhebung des Wertzolles (Zoll 
zuschlages) ausgeht. 
Dieser Wert ergibt sich aus der den Warenpreis 
enthaltenden Rechnung des Verkäufers. Sie bildet daher 
die Grundlage der Wertermittelung; aus der Rechnung 
des Verkäufers überzeugt sich die Behörde von der Rich 
tigkeit der Wertanmeldung des Verarbeiters. Die unrich 
tige Rechnung allein ermöglicht eine unrichtige Wertan 
meldung?*) Nur die zweckbewußte Vereinbarung (zur 
*) Als die Verschiebung der Partcienkonstellation im Laufe der 
Reichsfinanzreformkämpfe es für die Folgezeit mit sich brachte, daß die Kritik 
jedes Steuergesetzes auf den politischen Leisten geschlagen wurde, konnte 
unter den zahllosen Irrtümern auch der nicht ausbleiben, daß der Ent 
wurf zum Wertzollgcsetz aller Motive entbehre. In Wahrheit finden 
sic sich in voller Ausführlichkeit auf S. 110-113 der Nr. 991 der 
Rcichstagsdrucksachcn (I. Session 1907/09) unter „Zu Ziffer 1" (Zu 
88 la-lh). Daß ihnen statt des Namens „Begründung" die bescheidenere 
Überschrift „Bemerkungen zu dem II. Entwurf eines Gesetzes wegen 
Änderung des Tabaksteuergesetzes" gegeben wurde, kann an ihrer sach 
lichen Bedeutung nichts ändern. 
**) Auch in denjenigen Fällen, in denen nach § 10 der Ausfüh 
rungsbestimmungen zum Tabaksteuergesetze die Wertanmeldung durch
	        
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