Full text : Zur Wertzollfrage

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Reform  wäre.  Es  galt  daher,  unter  Festhaltung  der
Besteuerung  nach  dem  Wert  einen  zolltechnisch  gangbaren ­
  Ausweg  zu  schaffen.
In  der  aus  der  Finanzkommission  des  Reichstags
hervorgegangenen  Tabaksteuerunterkommission  brachte
eines  ihrer  Mitglieder  am  13.  März  1909  den  während ­
  der  parteipolitischen  Tageskämpfe  jener  Zeit  vielumstrittenen, ­
  in  seiner  vollen  Tragweite  wohl  damals  noch
nicht  allgemein  erkannten  Antrag  Nr.  14  (Nr.  994  der
Reichstagsdrucksachen  I.  Session  1907/09,  S.  86)  ein,  der  die
für  den  neuen  Wertzollbau  bestimmend  gewordenen  und
gebliebenen  Fundamente  und  Richtlinien  enthielt  und
am  17.  März  1909  in  der  bezeichneten  Kommission  zur
Annahme  gelangte.
Wert  sollte  nun  nicht  mehr  sein,  was  der  Subjektivität ­
  eines  bremischen  oder  holländischen  Maklers
oder  sonstigen  Sachverständigen  als  Wert  erscheint
oder  von  einigen  etwa  an  den  Grenzübergängen  anzustellenden, ­
  den  Kreisen  des  Tabakhandels  entstammenden ­
  Fachmännnern  als  behördlich  festgestellter  Wert
erklärt  wird.  Wert  sollte  kein  Allgemeinbegriff  mehr
sein,  kein  Abstraktum,  keine  Konventionsgröße,  gescholten
von  dem  pessimistischen  Kaufmann  als  künstlich  Hochgetrieben, ­
  von  optimistischen  Marktinteressenten  wiederum ­
  als  zu  tief  liegend.  Wert  ist  Preis  und  zwar  der
vom  Verarbeiter  des  Rohstoffes  gezahlte  Preis,  denn  von
einer  —  so  lautete  die  Begründung  —  festen  und  abgeschlossenen, ­
  also  von  einer  dem  Zweifel  und  Streite  der
            
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