Full text : Weltporto-Reform

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auch  ein  grosser  Teil  des  sonstigen  Auslandsbriefverkehrs  auf
Grund  von  Sonderverträgen  ermässigten  Sätzen  unterlag“.
Leider  ist  der  Kongress  1906  aber  nur  zu  einer  kleinen  Briefgewichtserhöhung ­
  (von  15  auf  20  g)  und  einer  Verbilligung  der
weiteren  Gewichtsstufen  über  20  g  gelangt,  die  bloss  wenigen
Brief  Schreibern  zugute  kommt.
Man  wird  nun  aber  gut  tun,  es  zu  vermeiden,  dass  die
von  den  Verwaltungen  zu  zahlenden  Transitentschädigungen

die  Einnahmen,  von  einer  Landtransitbezahlung'  überhaupt  gänzlich ­
  befreit  werden.
Ferner  sollten  die  Landtransltsätze  von  2  Fr.  hezw.  25  C.  in  den
Jahren  1899  bis  1903  stufenweise  um  5  bis  15%  ermässigt  werden.
Das  Internationale  Bureau  des  Weltpostvereins  hat  bald  darauf
festgestellt,  wie  die  Verhältnisse  lagen.
Hach  der  Statistik  des  Jahres  1896,  die  seitdem  einstweilen  auch
für  die  Folge  massgebend  blieb,  betrug  die  Summe  aller  Transitgebühren, ­
  die  die  Länder  des  Weltpostvereins  einander  für  die  Beförderung ­
  ihrer  Briefpöst  durch  fremde  Gebiete  (Landtransit)  zu  zahlen  hatten,
bloss  9  698  836  Franken,  wovon  8  223  435  Fr.  auf  den  geschlossenen
Transit  (d.  h.  in  Briefbeutel  oder  Pakete  fest  verpackte  fremde  durchgehende
Briefschaften)  und  1  475  401  Fr.  auf  den  offenen  Transit  (lose,  einzelne
Briefschaften,  die  von  den  Durchgangsländern  noch  einzeln  bearbeitet
werden  müssen)  entfielen.
Diese  Summen  verteilten  sich  auf  136  Postverwaltungen,
sodass  also  jede  im  Durchschnitt  bloss  71311  Fr.  für  Transitkostenzahlungen ­
  an  fremde  Länder  zu  leisten  hatte,  ein  Betrag
von  verschwindender  Grösse,  wenn  man  bedenkt,  dass  die  Gesamtausgaben
im  Jahre  1906  z.  B.  bei  der  Postverwaltung  der  nordamerikanischen  Union
923*/ 2  Millionen  Franken,  in  Deutschland  (mit  der  Post  Bayerns  und
Württembergs)  704%,  in  England  346%,  in  Frankreich  271 1 / 2  Millionen
Franken  betrugen  und  selbst  in  kleinen  Ländern  im  Verhältnis  zu  jener
Summe  noch  sehr  hoch  waren.  Freilich  war  ja  in  Wirklichkeit  nicht
ein  gleichmässiger  Durchschnitt  vorhanden,  sondern  80  von  jenen  136  Postverwaltungen
  hatten  so  geringfügige  Beträge  zu  entrichten
(unter  5000  Franken  und  noch  viel  weniger  in  Einnahmen  und  Ausgaben,
bei  einem  Ueberwiegen  der  Schuld),  dass  diese  gemäss  dem  Beschluss  von
1897  künftig  unberücksichtigt  und  unbeglichen  bleiben  sollten.  Allerdings
gehören  zu  diesen  80  Verwaltungen  meist  aussereuropäische  Länder  und
Kolonialgebiete.  Sie  hatten,  alle  80  zusammen,  nur  88  613  Franken  an
Landtransitgebühren  zu  bezahlen  (jedes  also  durchschnittlich  bloss
1100  Franken)  und  4542  Franken  zu  bekommen  (durchschnittlich  also
56  Franken).
            
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