Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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693.—704.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


693.

Mühlsteine,  auch  in  Verbindung  mit  eisernen  Reifen  oder  Metallhülsen.
(694/5)  Poliersteine,  Schleif-  und  Wetzsteine,  auch  Probiersteine:

694.

künstliche,  ganz  oder  teilweise  aus  Schmirgel,  Korund,  Karborund,

Feuerstein  oder  Quarz.

A,  D

')  695.

Schleifsandsteine  und  andere  natürliche,  auch  künstliche  (mit  Ausnahme
der  in  Nr.  694  genannten  und  der  mit  Stearin,  Talg  und  dergleichen
versetzten  Poliersteine);  Feuersteine,  zum  Gebrauche  vorgerichtet
(Flintensteine),  gehauen  oder  geschnitten;  alle  diese  auch  in  Verbindung ­
  mit  Holz  oder  Eisen;  Schmirgelfeilen  und  Schmirgelscheiben
aus  Holz  mit  aufgeklebtem  Schmirgelpulver  sowie  Sensenstreichen
aus  Holz  mit  ausgeklebtem  Sand  oder  Pulver  von  Feuerstein,  Glas

oder  Schmirgel.

A,  D

696.

Warmeschutzmasse  aus  Kieselgur.

697.

Waren  aus  Asphalt  (auch  mit  Kies  oder  dergleichen  gemischt),  Harzzement ­
  oder  ähnlichen  Formerstoffen  (Platten,  auch  solche  aus
Asphalt,  Abfallen  von  der  Seilerei,  aufgedrehten  Seilen  und  Sand
bereitet;  andere  Waren,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen).

698.

Waren  aus  Zement  oder  mit  Zement  überzogenen  Steinen,  auch  hohl
oder  gelocht,  Cajalithwaren,  mit  Ausnahme  der  Schmelztiegel  (725  a),
sowie  Tripolithwaren  und  Waren  aus  Mischungen  von  Kalk  mit
Sand  oder  dergleichen,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.

699.

Kalksandziegel  (-steine).
(700/3  Waren  aus  Gips  (Gipsguß),  auch  aus  einer  Mischung  von
Gips  mit  Schwefel  oder  mit  Kreide  und  Leim  oder  mit  anderen
Zusätzen,  auch  Formerarbeiten  aus  Schwefel  (auch  Spencemetall),
Kieselgur-,  Kreidemasse  oder  Talk:

760.

Bauplatten  rmd  -steine,  ungefärbt,  auch  mit  Einlagen.

701.

andere  ungefärbte  Waren;  auch  Gipsformen  mit  Schwefeleinsatz.

702.

gefärbt,  bronziert,  lackiert,  geglänzt  (mit  Stearin,  Wachs  oder  dergleichen
getränkt  sElfenbeinmasse,  Chromo-,  Kallipastaf).

703.

Waren  aller  Art  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.

704.

Schlacken,  zu  Bau-  oder  Pflastersteinen  gefornrt.

l )  Ausfuhr:  in  Verbindung  mit  Stoffen  aller  Art.
Repenning,  Aus-  und  Durchfuhrverbote.
            
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