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Ausfuhr: *) 68 a.
67 b— 69 6.
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
«7 d.
Muskatblüten, -nüsse.
A
67 c.
Nelkenpfeffer (Piment), Nelkenstengel (Nelkenstiele).
A
67 s.
Pfeffer, schwarzer und weißer.
A
67 g.
Vanille.
A
67 h.
Zimt, echter (Kaneel).
A
67 i.
Galgant, Guineakörner, Mutternelken, Nelkenrinde, langer Pfeffer,
Safran (Krokus), Sternanis (Badian), weißer Zimt, Zimtblüten,
Zimtblütenstengel, Aimtkassia (Mutterzimt, Zimtholz), Zimtwurzel
und andere Gewürze.
Sonstige pflanzliche Erzeugnisse zum Gewerbe- oder Heilgebrauche.
A
68 a.
Lufa, auch gebleicht; Bast, auch gefärbt; Binsen, auch gefärbt, gespalten
Au. v;ausgenom-
oder geschnitten; Stroh, gefärbt oder gespalten; Palmblätter, ge-
men Lufa, Bast,
trocknet, auch gefärbt (ausgenommen solche zu Binde- oder Zier-
Binsen; Stroh,
zwecken); irländisches Moos (Perl-, Karagaheen-, Carrageenmoos).
gefärbt od. gesp;
Palmblätter, ge
trocknet, auch ge
färbt.
4 ) 68 b.
Seetang und andere Algen (Meeralgen); Seegras, Pflanzenhaar (crin
ck'Akrique) und sonstige Polsterstoffe, auch getrocknet, gefärbt oder zu
68 c.
Strängen zusammengedreht.
A, D
Piassava-Fasern und -Stengel; Wurzelfasern, abgeschält; Reiswurzeln;
Besenginster, Palmyrafasern, Kitool sowie alle übrigen Pflanzenstoffe
zur Herstellung von Besen, Bürsten, anderweit nicht genannt oder
-) 68 d.
inbegriffen, auch zu Strängen zusammengedreht.
A, D
Espartogras (Alfa, Halfa, Sparto) sowie alle übrigen Pflanzenstoffe
A, D; von v aus-
zur Herstellung von Flechtarbeiten usw., anderweit nicht genannt oder
69 a.
inbegriffen, auch zu Strängen zusammengedreht.
genommen Es-
partogras (Alfa,
Halfa, Sparto).
Stuhlrohr (spanisches Rohr), roh, gewaschen oder in sonstiger Weise ge-
69 b.
reinigt, ungespalten, ungehobelt und Abfälle davon.
A, »
Bambus, Rebhühner-, Zuckerrohr und anderes edleres Rohr, roh, ge
waschen oder in sonstiger Weise gereinigt, ungespalten, ungehobelt
und Abfälle davon.
A, D