milk 1 ist, tvtebcr als Arbeiter und Sicherheitsmann eingestellt
wird, weil er zweifellos zu Unrecht entlassen ist.
Ebenso bitten wir dringend, daß das Generalkommando
die Gendarmen und Polizeimannschaften anweisen möchte, der
Zechenverwaltung in Zukunft bei derartigen ungesetzlichen
Exmissionen nicht behilflich zu sein,-weil dadurch dem Recht und
Gesetz keine Achtung verschafft wird.
Einer geneigten Antwort entgegensetzend, zeichnet ehrerbietigst
Ter Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.
Die Antwort des Generalkommandos, datiert vom 9, Dezember,
lautete:
„Auf das Schreiben vom 11. November erwidert das Generalkommando,
daß dasselbe in der Angelegenheit nichts tun kann."
Eingabe betreffend Versagung der Beschäftigung russischer
Gefangener in de» Braunkohlenwerken.
B o ch n ni, den 12. November 1914.
An das Ministerium des Innern in Berlin.
Nach Mitteilung in Nummer 30 der „Braunkohle" vom
23. Oktober 1914 hat der Deutsche Braunkohle n-I
n d u st r i e - V c r e i n iu Halle (S.) an das Hohe Ministerium
des Innern eine Eingabe gerichtet. In dieser wird das
Hohe Ministerium gebeten, dahin zu wirken, daß für die Dauer
des Krieges das Verbot der Beschäftigung russisch-polnischer Arbeiter
in der Industrie fiir die betreffenden Provinzen aufgehoben
ivird. Es handelt sich hierbei um die russisch-polnischen
Arbeiter im wehrpflichtigen Alter von 17 bis 45 Jahren, welche
als Kriegsgefangene behandelt werden.
Tiefe Forderung wird damit begründet, daß der Versuch
der Braunkohlenwerke, von den stillgelegten Kalibergwerken und
aus den Reihen der unbeschäftigten Arbeiter anderer Industriezweige
ausreichenden Ersatz zur Ausfüllung der in den Belegschaften
entstandenen Lücken zu beschaffen, vollständig gescheitert
sei. Es hätten sich trotz aller Bekanntmachungen überhaupt nicht
viel Arbeiter zur Arbeit in Brannkohlenwerken gemeldet. Begründend
wird dann folgendes ausgeführt:
Die Heranziehung der Arbeiter der zum Teil stillgelegten
Kaliwerke sei deshalb nicht geglückt, weil die im Braunkohlen-