Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Rücklagen  der  deutschen  Knappschaftsvereine  verbraucht,  das  sind
46  Prozent  des  Vermögens  oder  die  Gesamteinnahme  dreier
Jahre.  Es  liegt  sehr  nahe,  daß  Knappschastsvereine,  deren
Vermögensverhältnisse  sehr  stark  zurückgegangen  sind,  nun  versuchen ­
  werden,  ihre  Leistungen  zu  vermindern.  Dies  würde
aber  den  größten  Unwillen  der  Bergarbeiterschast  erregen  und
den  schnödesten  Undank  gegenüber  denen  bedeuten,  die  ans  dem
Schlachtseide  ihre  Gesundheit  gelassen  haben  und  Knappschaftsinvaliden ­
  geworden  sind,  sowie  für  die  Hinterbliebenen  der  im
Felde  Gefallenen.  Wo  die  Kassenverhältnisse  der  Knappschafts-Vereine
  durch  die  Kriegslasten  zu  stark  zurückgegangen,  sind  die
Beiträge  zu  erhöhen  und  müssen  sowohl  Arbeiter  wie  Arbeitgeber ­
  bereit  sein,  die  nötigen  Opfer  zu  bringen.  Sollten  die
Lasten  aber  für  beide  Teile  zu  groß  und  deshalb  nicht  erschwinglich ­
  sein,  so  muß  der  Staat  mit  Beihilfen  einspringen,  um  die
knappschaftlichen  Einrichtungen  vor  dem  Niedergänge  zu  bewahren. ­

Die  Vermögensverschlechterungen  in  den  Knappschaftsvereinen ­
  sind  Folgen  des  Krieges,  und  der  Staat  ist  verpflichtet,
I  M  ■  die  durch  den  Krieg  geschlagenen  Wunden  zu  heilen.  Um  eine
Minderung  der  Leistungen  zu  verhüten,  ist  es  nötig,  dein  Antrag
  zu  dem  Paragraphen  41  zuzustimmen.
Die  Aenderung  ini  8  4  beantragen  wir,  um  zu  verhüten,
daß  Gelder,  die  in  die  Krankenkasse  des  Knappschaftsvereins  gehören, ­
  zri  anderen  Zwecken  verwandt  werden.  Ilm  dies  nachprüfen ­
  zu  können,  ist  eine  getrennte  Rechnungsführung  für
Kranken-  iind  Pensionskasse  in  allen  Vereinen  nötig.
Da  besondere  Krankenkassen  schon  wegen  ihrer  geringen
Mitgliederzahl  nicht  so  leistungsfähig  sein  können,  als  die  großer
Knappschaftsvereine,  muß  die  Errichtung  besonderer  Krankenkassen ­
  für  die  Mitglieder  von  knappschastlichen  Pensionskassen
unterbunden  werden-  Es  ist  darauf  zu  dringen,  daß  die  Pensionskassen ­
  dazu  übergehen,  wie  es  schon  in  den  großen  Knappschaftsvereinen ­
  heute  der  Fall  ist,  ihre  Mitglieder  auch  gegen
Krankheit  zu  versichern.  Um  dies  zu  erreichen,  macht  sich  die
Streichung  des  8  ",  in  dem  die  Errichtung  besonderer  Krankenkassen ­
  erlaubt  ist,  nötig.
Die  Abänderung  des  §  10  ist  notwendig,  da  dieser  Paragraph ­
  nicht  so  ausgelegt  wird,  wie  es  den  Intentionen  der
Gesetzgeber  entspricht,  sondern  viele  Arbeiter  unter  der  jetzigen
Wirkung  dieses  Paragraphen  großen  schaden  erleiden.  Es
wurde  deshalb  auch  schon  vom  Unterzeichneten  am  26.  Septeinber
  1017  eine  Eingabe  an  den  Hohen  Reichstag  und  Bundesrat ­
  gerichtet,  den  8  173  der  RVO.  dahin  abzuändern,  daß  nur
als  zum  geringen  Teile  arbeitsfähig  solche  Personen  zu  betrachten ­
  sind,  welche  die  Reichsinvalidenrente  beziehen.  Die  beigegebene ­
  Begründung  lassen  wir  hier  folgen:
            
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