Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Bochum, den 31. August 1914. 
An Seine Exzellenz Herrn General der Kavallerie 
Freiherrn von B i s s i n g, 
stellvertretender Generalkommandeur des 7. Armeekorps 
in M ü n st e c. 
Leider sehen wir uns veranlaßt. Eurer Exzellenz einen ähn 
lichen Fall zu unterbreiten, wie er vor kurzem in der Militär 
werkstätte in Lippstadt vorkam, zu dem Eure Exzellenz in 
dankenswerter Weise durch öffentlichen Anschlag Stellung 
nahmen. Das veranlaßt auch uns, mit dem nachfolgenden Fall 
uns vertrauensvoll an Eure Exzellenz mit der Bitte zu wenden, 
auch den gemaßregelten Bergleuten nach Möglichkeit helfen zu 
wollen. 
Die Lippische Bergverwaltung hat sich schon vor zwei Jahren 
an den streikenden Bergleuten dadurch schwer gerächt, daß sie 
Hunderte von ihnen aussperrte. Diese mußten Haus und Hof 
verlassen und meist nach Westfalen auswandern. Jetzt soll nun 
zwar ein Teil dieser Ausgesperrten „vorläufig" zur Arbeit ange- 
nominen werden, aber ein Teil, jedenfalls diejenigen, welche 
Vertrauensleute ihrer Kameraden in unserem Verbände waren, 
sollen auch jetzt noch gemaßregelt und ausgesperrt bleiben. Die 
Verfügung der Lippischen Bergverwaltung lautet: 
„Fürstlich Schaumburg-Lippische Hofkammer. 
Nr. I. 8860. Bückeburg, den 18. August 1814. 
In Verfolg des gefälligen Schreibens vom 10. d. teilen wir 
Ihnen ergebenst mit, daß das Gesamtbergamt in Obernkirchen An 
weisung erhalten hat, bei der gegenwärtigen Lage, wo der politische 
Hader ruht und dre Angehörigen jeder Partei bestrebt sind, ihr Bestes 
einzusetzen, um dem bedrängten Vaterlande zu helfen, die ausgesperr 
ten Arbeiter nach Möglichkeit vorläufig zur Arbeit wieder anzunehmen, 
falls sic Willens sind, in Zukunft treu zum Werke zu stehen. Aus 
geschlossen von dieser Vergünstigung sollen nur solche Arbeiter werden, 
welche sich früher durch eine besondere Agitation gegen das Werk her 
vorgetan haben und von denen anzunehmen ist, daß sie nach ihrer Ein 
stellung von neuem den Frieden zwischen dem Werk und seiner Beleg 
schaft stören würden. gez.: Freiherr von Kappher. 
An Herrn Amtsgerichtsrat Dr. Brunstermann in Stadthagen." 
Was der erste Teil gut macht, stößt der letztere nicht nur 
um, sondern schafft neue Verbitterung, weil nicht nur die Ver-
	        
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