der großen Ungleichheit in der finanziellen Leistungsfähigkeit der
einzelnen Bergbaugesellschaften unseres Bezirkes den meisten Zechen
jede Verdienstmöglichkeit nehmen und vollends nicht zu tragen sein
von solchen Werken, die schon jetzt mit Verlust arbeiten.
Zum anderen wird auch eine gerechte und billige Durchführung
der vorgeschlagenen Maßnahme wegen der Verschiedenheit in der Höhe
der verdienten Löhne und der Lebensmittelpreise für unmöglich ge
halten und auch darauf hingewiesen, daß das Interesse, aus eigener
Kraft für die Möglichkeit gleicher und erhöhter Lebenshaltung zu
sorgen, individuell recht verschieden ist.
Schließlich ist es eine bekannte Tatsache, daß derartige schematische
Lohnerhöhungen leicht verstärkend auf die Tendenz zur Erhöhung der
Preise des Lebensunterhaltes wirken.
Glück auf!
Z e ch e n v e r b a n d.
Der Vorstand: Hugenberg. Die Geschäftsführung: Loewenstein.
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Tie AbIehnun g der Teuerungszulage durch die Wcrks-
besitzer veranlaßte die vier Verbandsvorstände, den Minister für
Handel und Gewerbe, Dr. Sydow, um eine weitere Besprechung
über die Lohnfrage zu ersuchen. Diese fand am 7. Mai 1915
im Handelsministerium statt. Der Minister erklärte zusammen
fassend: Er erkenne mit Rücksicht auf die stark verteuerte Lebens
haltung rückhaltlos die Notwendigkeit einer Lohnerhöhung an.
Auf den fiskalischen Werken, das wisse er bestimmt, seien die
Löhne seit Jahresbeginn im Steigen begriffen und diese Ten
denz werde von der Verwaltung weiter gefördert. Soweit er
Kenntnis von den Privatzechen habe, seien auch dort die Löhne
seit Jahresbeginn gestiegen. Von März 1916 liege das Ergebnis
der Lohnstatistik zwar noch nicht vor, aber nach seiner Ueber
zeugung dürfte die Lohnsteigerung angehalten haben. Das Er
gebnis der Lohnstatistik für das 1. Vierteljahr 1916 bleibe daher
abzuwarten.
Eingabe der Vorstände der vier Verbände der Bergarbeiter
Deutschlands um Ergänzung der Bundesratsvcrordnung vom
3. Dezember 1914 betreffend Wochenbeihilfe.
B o ch u m , den 14. April 1916.
An den hohen Bundesrat, z. H. des Herrn Stellvertreters des
Reichskanzlers, Sr. Exzellenz Dr. Delbrück, Berlin.
Die ergebenst unterzeichneten Vorstände der Bergarbeiter
verbände richten an den hohen Bundesrat die Bitte, die neben
benannte Bundesratsverordnung gemäß dem Beschlusse des