Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

der großen Ungleichheit in der finanziellen Leistungsfähigkeit der 
einzelnen Bergbaugesellschaften unseres Bezirkes den meisten Zechen 
jede Verdienstmöglichkeit nehmen und vollends nicht zu tragen sein 
von solchen Werken, die schon jetzt mit Verlust arbeiten. 
Zum anderen wird auch eine gerechte und billige Durchführung 
der vorgeschlagenen Maßnahme wegen der Verschiedenheit in der Höhe 
der verdienten Löhne und der Lebensmittelpreise für unmöglich ge 
halten und auch darauf hingewiesen, daß das Interesse, aus eigener 
Kraft für die Möglichkeit gleicher und erhöhter Lebenshaltung zu 
sorgen, individuell recht verschieden ist. 
Schließlich ist es eine bekannte Tatsache, daß derartige schematische 
Lohnerhöhungen leicht verstärkend auf die Tendenz zur Erhöhung der 
Preise des Lebensunterhaltes wirken. 
Glück auf! 
Z e ch e n v e r b a n d. 
Der Vorstand: Hugenberg. Die Geschäftsführung: Loewenstein. 
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Tie AbIehnun g der Teuerungszulage durch die Wcrks- 
besitzer veranlaßte die vier Verbandsvorstände, den Minister für 
Handel und Gewerbe, Dr. Sydow, um eine weitere Besprechung 
über die Lohnfrage zu ersuchen. Diese fand am 7. Mai 1915 
im Handelsministerium statt. Der Minister erklärte zusammen 
fassend: Er erkenne mit Rücksicht auf die stark verteuerte Lebens 
haltung rückhaltlos die Notwendigkeit einer Lohnerhöhung an. 
Auf den fiskalischen Werken, das wisse er bestimmt, seien die 
Löhne seit Jahresbeginn im Steigen begriffen und diese Ten 
denz werde von der Verwaltung weiter gefördert. Soweit er 
Kenntnis von den Privatzechen habe, seien auch dort die Löhne 
seit Jahresbeginn gestiegen. Von März 1916 liege das Ergebnis 
der Lohnstatistik zwar noch nicht vor, aber nach seiner Ueber 
zeugung dürfte die Lohnsteigerung angehalten haben. Das Er 
gebnis der Lohnstatistik für das 1. Vierteljahr 1916 bleibe daher 
abzuwarten. 
Eingabe der Vorstände der vier Verbände der Bergarbeiter 
Deutschlands um Ergänzung der Bundesratsvcrordnung vom 
3. Dezember 1914 betreffend Wochenbeihilfe. 
B o ch u m , den 14. April 1916. 
An den hohen Bundesrat, z. H. des Herrn Stellvertreters des 
Reichskanzlers, Sr. Exzellenz Dr. Delbrück, Berlin. 
Die ergebenst unterzeichneten Vorstände der Bergarbeiter 
verbände richten an den hohen Bundesrat die Bitte, die neben 
benannte Bundesratsverordnung gemäß dem Beschlusse des
	        
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