Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

In  anerkennenswerter  Weise  sind  bereits  in  einigen  Berg-?
baubezirken  von  den  Arbeitgebern  derartige  Zulagen  bewilligt
worden.  So  z.  B.  im  rheinischen  Braunkohlenrevier,  wo  die
Grube  Liblar  sofort  bei  Kriegsausbruch  ihren  Arbeitern  eine
Kriegszulage  von  wöchentlich  3  Mark  gewährte.  Außerdem  wird
in  deni  genannten  Kohlenrevier  noch  von  folgenden  Gruben  eine
Teuerungszulage  gezahlt:  Luise,  Wachtberg,  Wilhelma,  Widling,
  Gruhl,  Hubertus,  Kohlenquelle,  Konkordia-Nord  und  -Süd.
Auch  im  Lugau-Oelsnitzer  und  Zwickauer,  sowie  Zeitz-Weißenfelser
  Kohlenrevier  erhalten  die  Bergarbeiter  in  Berücksichtigung ­
  der  gestiegenen  Lebensmittelpreise  eine  Teuerungszulage. ­

Schließlich  erlauben  wir  uns  noch,  darauf  hinzuweisen,  daß
sich  auch  aus  anderen  Berufszweigen  die  Nachrichten  über  bewilligte ­
  Teuerungszulagen  mehren.  Besonders  bei  den  mit
Heereslieferungen  beschäftigten  Firmen  gibt  es  Kriegslohnzuschläge, ­
  die  häufig  unter  Mitwirkung  der  Militärbehörden
festgesetzt  worden  sind.  Dieses  zeigt,  daß  die  Notwendigkeit  der
Teuerungszulagen  in  weitesten  Arbeitgeberkreisen  anerkannt
wird.  Wir  geben  uns  daher  der  festen  Hoffnung  hin,  daß  auch
die  Arbeitgeber  in  der  rheinisch-westfälischen  Bergbauindustrie
unsere  Bitte  auf  Gewährung  einer  Teuerungszulage  nicht  abschlagen ­
  werden.  ,  Erfreulicherweise  ist  sa  die  Geschäftslage  des
Ruhrbergbaues  fetzt  derart,  daß  die  Zahlung  einer  solchen  Zulage ­
  im  Bereiche  der  Möglichkeit  liegt.  Auch  auf  die  am  1.  April
in  Kraft  tretende  Kohlenpreiserhöhung  dürfte  vielleicht  in  diesem
Zusammenhang  noch  hingewiesen  werden.
Bezüglich  der  Teuerungszulage  selbst  möchten  wir  noch  bemerken, ­
  daß  wir  uns  dieselbe  so  denken,  daß  ihre  Verrechnung
unabhängig  von  der  regulären  Schicht-  und  Gedingelohnfeststellung ­
  am  Schlüsse  des  Monats  erfolgt.  Die  Zulage  könnte
dann  auch  in  den  Lohnbüchern  als  besondere  Posten  aufgeführt
werden.
In  früheren  Antworten  des  Zechenverbandes  auf  Eingaben
der  Bergarbeiterorganisationen  war  mehrfach  der  Hinweis  enthalten, ­
  daß  dem  Zechenverbande  eine  Einwirkung  auf  die  Zechenverwaltungen ­
  in  dem  von  uns  gewünschten  Sinne  nicht  zustehe.
Wir  hoffen  zuversichtlich,  daß  der  Zechenverband  diesen  Einwand
in  dieser  schweren  Kriegszeit,  die  ein  Zusammenarbeiten  aller
Volksschichten  dringend  erforderlich  macht,  nicht  erheben  wird.
Indem  wir  um  baldgefl.  Antwort  an  den  Erstunterzeichneten ­
  bitten,  erlauben  wir  uns  noch,  darauf  hinzuweisen,  daß,
falls  es  vom  Zechenverband  gewünscht  werden  sollte,  Vertreter
            
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