Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

Verwaltung  des  Allg.  Knappschaftsvereins  unterm  26.  Februar
mit  folgender  Begründung  abgelehnt:
„Nach  der  Bundesratsverordnung  vom  3.  Dezember  1914  ist  der
Anspruch,  auf  Kriegswochenbeihilfe  u.  a.  davon  abhängig,  daß  der  Ehemann ­
  der  Wöchnerin  unmittelbar  vor  seinem  Diensteintritt  (Kriegsdienst) ­
  mindestens  sechs  Wochen  lang  Mitglied  einer  Krankenkasse  war.
Ihr  Ehemann  ist  jedoch  seit  1910  von  der  Krankenversicherungs-Pflicht
  befreit  und  war  mithin  kein  Mitglied  der  Krankenkasse.
Wochenhilfe  kann  hiernach  nicht  gezahlt  werden.  Gegen  diesen
Bescheid  können  Sie  die  Entscheidung  des  Versicherungsamtes  Ihres
Wohnortes  anrufen."
Das  gegen  diesen  Bescheid  um  Rat  befragte  Versicherungsamt ­
  für  den  Landkreis  Hamm  erklärte  sich  außerstande,  den
Allgemeinen  Knappschaftsverein  anzuweisen  oder  bei  einer  schriftlichen ­
  Berufung  zu  verurteilen,  die  Wochenbeihilse  auch  solchen
Frauen  zu  gewähren,  deren  Männer  von  der  Krankenversicherung
befreit  waren,  weil  die  Bundesratsverordnung  dazu  keine  Handhabe ­
  biete.  Daß  in  diesem  Falle  —  und  deren  liegen  eine  Menge
vor  —  die  Reichsversicherungsordnung  übertreten  wurde  und
daß  die  erzwungene  Befreiung  von  der  Krankenversicherung
auf  einem  groben  Irrtum  des  untersuchenden  Knappschaftsarztes
beruht,  gab  das  Versicherungsamt  zu,  bedauerte  aber,  wegen  der
Lücke  in  der  Bundesratsverordnung  nichts  für  die  geschädigte
Frau  tun  zu  können.
Wir  bitten,  noch  folgendes  zu  beachten:  Nicht  in  die
Krankenkasse  aufgenommene  oder  aus  dieser  gestrichene  Arbeiter
gibt  es  eben  nirgendwo  mehr  als  im  Ruhrbergbau.  Leider  vergißt ­
  der  sonst  so  umfangreiche  Geschäftsbericht  des  Bochumer
Knappschaftsvereins,  die  Zahl  genau  anzugeben.  Man  muß  sie
aus  anderen  Zahlen  herausrechnen.
Im  Jahre  1913  betrug  die  Belegschaftsziffer  im  Bereiche
des  Bochumer  Vereins  409  271  Mann.  Davon  gehörten  336  63h
der  Pensionskasse  als  Mitglied  an.  An  Invaliden  waren  33  881
vorbanden.  Es  bleiben  demnach  noch  38  856  Ruhrbergleute
übrig,  welche  der  Pensionskasse  nicht  angehörten.  Hierunter
zählen  allerdings  die  noch  nicht  16  Jahre  alten  jugendlichen  Arbeiter. ­
  Ferner  solche,  welche  im  Alter  von  über  40  Jahren  auf
den  Gruben  neu  angelegt  wurden.  Beide  Gruppen  werden  zusammen ­
  im  höchsten  Falle  10-  bis  16  000  Mann  zählen.  Es
bleiben  somit  immer  noch  gut  26  000  Bergleute  übrig,  die  von
der  Bochumer  Knappschaft  gezwungen  wurden,  sich  aus  der
Krankenkasse  streichen  zu  lassen.  Das  macht,  auf  die  Gesamtheit
der  Belegschaften  verrechnet,  durchschnittlich  6  bis  7  Prozent  aus.
Ein  so  hoher  Prozentsatz  der  aus  der  Krankenkasse  Gestrichenen
            
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