Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Oberbergam 
tsbe 
zirk 
Cla 
usth 
i a I : 
]907 
1008 
1909 
1910 
1911 
1912 
1913 
Mk. 
Mk. 
Mk. 
Mk. 
Mk. 
Mk. 
Mk. 
Eigentl. Bergarbeiter (Hauer 
und Lehrhauer .... 
4,65 
4,62 
4,49 
4,52 
4,75 
4,87 
4,37 
Sonstige Untertagsarbeiter . 
4,00 
3,98 
3,91 
3,99 
4,17 
4,14 
4,11 
Erwachsene Ueüertagsarbeiter 
3,72 
3,62 
3,64 
3,71 
3,86 
3,91 
3,90 
Jugendl. Arb. unter 16Jahren 
1,37 
1,41 
1,40 
1,48 
1,58 
1,57 
1,59 
Arbeiterinnen 
1,89 
2,19 
3,07 
2,34 
2,93 
2,79 
3,29 
Der Durchschnittslohn 
sämtlicher 
Arbeiter betrug 
nach 
dem 
„Reichs-Arbeitsblatt" im 
Oberb 
lergamtsbezirk 
Halle 
3,95 
3,93 
3,89 
3,98 
4,20 
4,19 
4,21 
Clausthal . . . 
4,09 
4,06 
4,03 
4,09 
4,29 
4,34 
4,36 
Der prozentuale Lohnanteil am Wert der Produktion be 
trug, berechnet nach den Angaben der „Vierteljahrshefte zur 
Statistik des deutschen Reiches", im deutschen 
Skeinkohn»- 
bergbau 
Branntohlen- 
bergdau 
Salzbergbau 
Erzbergbau 
Prozent 
Prozent 
Prozent 
>1 rozent 
1907 
58,58 
50,17 
39,20 
50,60 
1908 
57,40 
50,61 
39,86 
58,96 
1.900 
55,55 
49,39 
33,40 
55,90 
1910 
56,47 
49,35 
32,52 
55,12 
1911 
57,28 
48,52 
31,86 
54,15 
1912 
52,03 
40,66 
28,01 
48,69 
Hingegen die Werksbesitzer haben in derselben Zeit meist 
recht hohe, teils mindestens recht ansehnliche Ueberschiisse erzielt, 
Die Gewinne haben einen solchen Anreiz zur Werksgründung 
gegeben, daß sich die Kalischächte in den letzten fünf Jahren fast 
vervierfacht haben. Sie sind von 60 fördernden Werken im Jahre 
1909 auf mehr als 200 Werke im Jahre 1914 angewachsen. Wäre 
diese ungeheuere und schädliche Werksvermehrung nicht von den 
Unternehmern aus spekulativen Gründen vorgenommen worden, 
so hätten die Unternehmer trotz der obigen Löhne noch bedeutend 
höhere Ueberschiisse erzielt. 
Es ist nicht als eine patriotische Tat, sondern als etwas 
ganz anderes anzusehen, wenn die Herren die Kaliwerke zurzeit 
nur dann in Betrieb halten, ihre Arbeiter nur dann beschäftigen 
wollen, wenn sie die Löhne sehr kürzen, die Rentabilität also 
auf Kosten der armen Arbeiter sichern können. 
Wenn das Kaligesetz geändert wird — versprochen ist diese 
Aenderung ja schon seit mehr als Jahresfrist —, so dürfen die 
im ß 13 des Gesetzes genannten Minimaldurchschnittslöhne nicht 
beseitigt oder herabgemindert, sondern sie müssen entsprechend 
der seit 1907 eingetretenen Teuerung der Lebensbedürfnisse der 
Arbeiteroevölkerung nennenswert erhöht werden.
	        
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