10
Oberbergam
tsbe
zirk
Cla
usth
i a I :
]907
1008
1909
1910
1911
1912
1913
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Eigentl. Bergarbeiter (Hauer
und Lehrhauer ....
4,65
4,62
4,49
4,52
4,75
4,87
4,37
Sonstige Untertagsarbeiter .
4,00
3,98
3,91
3,99
4,17
4,14
4,11
Erwachsene Ueüertagsarbeiter
3,72
3,62
3,64
3,71
3,86
3,91
3,90
Jugendl. Arb. unter 16Jahren
1,37
1,41
1,40
1,48
1,58
1,57
1,59
Arbeiterinnen
1,89
2,19
3,07
2,34
2,93
2,79
3,29
Der Durchschnittslohn
sämtlicher
Arbeiter betrug
nach
dem
„Reichs-Arbeitsblatt" im
Oberb
lergamtsbezirk
Halle
3,95
3,93
3,89
3,98
4,20
4,19
4,21
Clausthal . . .
4,09
4,06
4,03
4,09
4,29
4,34
4,36
Der prozentuale Lohnanteil am Wert der Produktion be
trug, berechnet nach den Angaben der „Vierteljahrshefte zur
Statistik des deutschen Reiches", im deutschen
Skeinkohn»-
bergbau
Branntohlen-
bergdau
Salzbergbau
Erzbergbau
Prozent
Prozent
Prozent
>1 rozent
1907
58,58
50,17
39,20
50,60
1908
57,40
50,61
39,86
58,96
1.900
55,55
49,39
33,40
55,90
1910
56,47
49,35
32,52
55,12
1911
57,28
48,52
31,86
54,15
1912
52,03
40,66
28,01
48,69
Hingegen die Werksbesitzer haben in derselben Zeit meist
recht hohe, teils mindestens recht ansehnliche Ueberschiisse erzielt,
Die Gewinne haben einen solchen Anreiz zur Werksgründung
gegeben, daß sich die Kalischächte in den letzten fünf Jahren fast
vervierfacht haben. Sie sind von 60 fördernden Werken im Jahre
1909 auf mehr als 200 Werke im Jahre 1914 angewachsen. Wäre
diese ungeheuere und schädliche Werksvermehrung nicht von den
Unternehmern aus spekulativen Gründen vorgenommen worden,
so hätten die Unternehmer trotz der obigen Löhne noch bedeutend
höhere Ueberschiisse erzielt.
Es ist nicht als eine patriotische Tat, sondern als etwas
ganz anderes anzusehen, wenn die Herren die Kaliwerke zurzeit
nur dann in Betrieb halten, ihre Arbeiter nur dann beschäftigen
wollen, wenn sie die Löhne sehr kürzen, die Rentabilität also
auf Kosten der armen Arbeiter sichern können.
Wenn das Kaligesetz geändert wird — versprochen ist diese
Aenderung ja schon seit mehr als Jahresfrist —, so dürfen die
im ß 13 des Gesetzes genannten Minimaldurchschnittslöhne nicht
beseitigt oder herabgemindert, sondern sie müssen entsprechend
der seit 1907 eingetretenen Teuerung der Lebensbedürfnisse der
Arbeiteroevölkerung nennenswert erhöht werden.