Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Ob  diese  Schilderung  wahrheitsgemäß  ist,  dürfte  eine  amtliche
Untersuchung  recht  bald  feststellen.  Ich  komme  soeben  von  einer
längeren.  Reise  zurück,  darum  die  Verzögerung  dieser  Mitteilung.
Mein  Gewährsmann  ist  mir  als  ein  durchaus  zuverlässiger  Mensch
bekannt.  Euer  Hochwohlgeboren  erklärten  mir  bei  unserer  Unterredung, ­
  daß  bie,  Ausübung  eines  Zwanges  zur  Arbeit  auf  die  Gefangenen ­
  durchaus  ihren  Intentionen  widerspreche.  Ganz  abgesehen
davon  erscheint  mir  aber  auch  die  Einsperrung  der  Gefangenen,  zumal ­
  in  einem  solchen  Gelaß,  durchaus  nicht  den  geltenden  Bestimmungen ­
  zu  entsprechen.
Wie  mir  mein  Gewährsmann  außerdem  mitteilt,  hat  die  geschilderte ­
  Behandlung  der  Gefangenen  bei  der  Arbeiterschaft  vielen
Anstoß  erregt.  Die  Leute  erklärten,  sie  seien  nicht  gewillt,  mit  Gefangenen, ­
  die  man  zwangsweise  an  die  Grubenarbeit  bringe,  zusammen ­
  zu  arbeiten,  da  dies  unter  Umständen  lebensgefährlich  sein
könnte.
Indem  ich  mir  erlaube,  Ihnen  diese  Mitteilungen  zu  übermitteln,
hoffe  ich  ganz  im  Sinne  unserer  damaligen  Unterredung  zu  handeln
und  sehe  einer  gefälligen  Auskunft  über  das  Ergebnis  der  angestellten
Untersuchung  über  die  geschilderten  Vorgänge  entgegen.
Mit  ausgezeichneter  Hochachtung!
Otto  H  u  e,  M.  d.  A.,  Essen-Rüttenscheid,  Emmastr.  26.

Münster,  den  18.  September  1916.
An  das  Mitglied  des  Abgeordnetenhauses,  Herrn  Otto  Hue,
Hochwohlgeboren,  Essen-Rüttenscheid.
Euer  Hochwohlgeboren  spreche  ich  für  das  sehr  gefl.  Schreiben
vom  10.  d.  Mts.  meinen  verbindlichsten  Dank  aus.
Nachdem  ich  durch  eingehende  Feststellungen  die  beregten  Mißstände ­
  an  Ort  und  Stelle  habe  untersuchen  lassen,  teile  ich  Ihnen
folgendes  sehr  ergebenst  mit:
Dem  Arbeitskommando  der  Zeche  Barmen  bei  Sprockhövel  wurden
am  18.  August  1918  zehn  weitere  französische  Kriegsgefangene  überwiesen, ­
  die  die  Uebernahme  jeglicher  auch  der  leichtesten  Arbeitsberrichtung ­
  im  Tagesbetriebe  hartnäckig  verweigerten  und  nur  zur
Ausführung  landwirtschaftlicher  Arbeiten  sich  bereit  erklärten,  wofür
aber  keine  Verwendung  für  sie  vorhanden  war.
Diese  Kriegsgefangenen  mußten  wegen  ihrer  Weigerungen  von
Arbeiten,  die  mit  Fug  und  Recht  von  ihnen  verlangt  werden  können,
nach  den  Bestimmungen  der  Disziplin  -  Strafordnung  für  das  Heer,
mehrfach  mit  mittlerem  Arrest  bestraft  werden.
Während  die  Arreststrafcn  der  Kriegsgefangenen  auf  der  Zeche
Barmen  in  Ermangelung  eines  Arrestlokals  zunächst  in  einem  an  der
            
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