Full text: Kaufmanns Herrschgewalt

X. Geschäft. 
Geschäft ist ein viel umfassendes Wort, und seine ursprüng 
liche Bedeutung deckt den ganzen Umkreis des menschlichen Tuns. 
Es ist das Geschäft des Predigers, zu predigen, des Arztes, zu 
heilen, des Dichters, zu schreiben, des Universitäts-Professors, zu 
lehren, und des Studenten — so möchte man nach dem Maße der 
Aufmerksamkeit, welche dieser Beschäftigung zugewendet wird, 
beinahe denken — Fußball zu spielen. 
Ich will nicht über „Geschäft“ in diesem allumfassenden Sinne 
sprechen, sondern mehr über „Geschäft“, soweit das Wort im 
„Century Dictionary“ erklärt wird: 
„Geschäftliche und industrielle Zwecke im allgemeinen ge 
nommen, Tätigkeit, welche Kenntnis von Rechnungsablegung 
und finanziellen Methoden erfordert, Tätigkeit des Geschäfts 
betriebes, oder irgend welche anderen Geld-Transaktionen“. 
Die weitere Erklärung ist bemerkenswert und macht diese An 
schauung von „Geschäft“ noch deutlicher. Sie lautet: 
„Es kommt selten vor, daß studierte Leute den Ruf großer 
Geschäftskenntnis erlangen“. 
Doch wir müssen noch einen Schritt weiter gehen und „Ge 
schäft“, wie ich es betrachten will, noch näher definieren. Ist ein 
Eisenbahn-Präsident, der ein festes Gehalt empfängt, oder ein 
Bank-Präsident, oder irgend ein anderer mit Gehalt angestellter 
Beamter ein Geschäftsmann zu nennen? Streng genommen, nein; 
denn ein Mann muß, um als Geschäftsmann zu gelten, mindestens 
ein Teilhaber des betreffenden Unternehmens sein, das er leitet 
und dem er seine Aufmerksamkeit widmet; seine Einnahmen müssen 
nicht vom Gehalt, sondern vom Gewinn des Geschäftes abhängig 
sein. Diese Anschauung schließt die mit Gehalt angestellte Klasse
	        
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