X. Geschäft.
Geschäft ist ein viel umfassendes Wort, und seine ursprüngliche
Bedeutung deckt den ganzen Umkreis des menschlichen Tuns.
Es ist das Geschäft des Predigers, zu predigen, des Arztes, zu
heilen, des Dichters, zu schreiben, des Universitäts-Professors, zu
lehren, und des Studenten — so möchte man nach dem Maße der
Aufmerksamkeit, welche dieser Beschäftigung zugewendet wird,
beinahe denken — Fußball zu spielen.
Ich will nicht über „Geschäft“ in diesem allumfassenden Sinne
sprechen, sondern mehr über „Geschäft“, soweit das Wort im
„Century Dictionary“ erklärt wird:
„Geschäftliche und industrielle Zwecke im allgemeinen genommen,
Tätigkeit, welche Kenntnis von Rechnungsablegung
und finanziellen Methoden erfordert, Tätigkeit des Geschäftsbetriebes,
oder irgend welche anderen Geld-Transaktionen“.
Die weitere Erklärung ist bemerkenswert und macht diese Anschauung
von „Geschäft“ noch deutlicher. Sie lautet:
„Es kommt selten vor, daß studierte Leute den Ruf großer
Geschäftskenntnis erlangen“.
Doch wir müssen noch einen Schritt weiter gehen und „Geschäft“,
wie ich es betrachten will, noch näher definieren. Ist ein
Eisenbahn-Präsident, der ein festes Gehalt empfängt, oder ein
Bank-Präsident, oder irgend ein anderer mit Gehalt angestellter
Beamter ein Geschäftsmann zu nennen? Streng genommen, nein;
denn ein Mann muß, um als Geschäftsmann zu gelten, mindestens
ein Teilhaber des betreffenden Unternehmens sein, das er leitet
und dem er seine Aufmerksamkeit widmet; seine Einnahmen müssen
nicht vom Gehalt, sondern vom Gewinn des Geschäftes abhängig
sein. Diese Anschauung schließt die mit Gehalt angestellte Klasse