Full text : Kaufmanns Herrschgewalt

X.  Geschäft.

Geschäft  ist  ein  viel  umfassendes  Wort,  und  seine  ursprüngliche ­
  Bedeutung  deckt  den  ganzen  Umkreis  des  menschlichen  Tuns.
Es  ist  das  Geschäft  des  Predigers,  zu  predigen,  des  Arztes,  zu
heilen,  des  Dichters,  zu  schreiben,  des  Universitäts-Professors,  zu
lehren,  und  des  Studenten  —  so  möchte  man  nach  dem  Maße  der
Aufmerksamkeit,  welche  dieser  Beschäftigung  zugewendet  wird,
beinahe  denken  —  Fußball  zu  spielen.
Ich  will  nicht  über  „Geschäft“  in  diesem  allumfassenden  Sinne
sprechen,  sondern  mehr  über  „Geschäft“,  soweit  das  Wort  im
„Century  Dictionary“  erklärt  wird:
„Geschäftliche  und  industrielle  Zwecke  im  allgemeinen  genommen, ­
  Tätigkeit,  welche  Kenntnis  von  Rechnungsablegung
und  finanziellen  Methoden  erfordert,  Tätigkeit  des  Geschäftsbetriebes, ­
  oder  irgend  welche  anderen  Geld-Transaktionen“.
Die  weitere  Erklärung  ist  bemerkenswert  und  macht  diese  Anschauung ­
  von  „Geschäft“  noch  deutlicher.  Sie  lautet:
„Es  kommt  selten  vor,  daß  studierte  Leute  den  Ruf  großer
Geschäftskenntnis  erlangen“.
Doch  wir  müssen  noch  einen  Schritt  weiter  gehen  und  „Geschäft“, ­
  wie  ich  es  betrachten  will,  noch  näher  definieren.  Ist  ein
Eisenbahn-Präsident,  der  ein  festes  Gehalt  empfängt,  oder  ein
Bank-Präsident,  oder  irgend  ein  anderer  mit  Gehalt  angestellter
Beamter  ein  Geschäftsmann  zu  nennen?  Streng  genommen,  nein;
denn  ein  Mann  muß,  um  als  Geschäftsmann  zu  gelten,  mindestens
ein  Teilhaber  des  betreffenden  Unternehmens  sein,  das  er  leitet
und  dem  er  seine  Aufmerksamkeit  widmet;  seine  Einnahmen  müssen
nicht  vom  Gehalt,  sondern  vom  Gewinn  des  Geschäftes  abhängig
sein.  Diese  Anschauung  schließt  die  mit  Gehalt  angestellte  Klasse
            
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