Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

18

13)  Oberfränkische  Viehversicherungsgesellschaft,  eröffnet  am  21.
Januar  1874.  Domizil  dem  Vers.  nicht  bekannt.
14)  *)  „Providentia,"  ViehversicherungsgeseUschaft  in  Frankfurt.
15)  Viehassecuranzhauptkasse  des  Negierungsbezirks  Breslau.
16)  „Veritas,"  Berliner  ViehversicherungsgeseUschaft.
Was  das  Ausland  anlangt,  so  existirt**)  in  London  seit  1845
die  landwirthschaftliche  Versicherungsanstalt  für  Altvieh.  In  England,
diesem  klassischen  Lande  der  Versicherungen,  sind  leider  gerade  auf
dem  Gebiete  der  Viehversichcrung  sehr  wenig  Versuche  angestellt  worden.
Auch  in  Frankreich  ist  das  Viehversicherungswesen  in  Form  von
größeren  Gesellschaften  wenig  ausgebildet.  Für  Rückversicherungen  dient
namentlich  die  „Patrie  agricole."  —  In  England,  Frankreich  und
Belgien  bestehen  viele  kleine  Institute,  welche  unter  dem  Schuhe  der
Regierung  stehen.  Holland  hat  uralte  Ortsverbände  mit  gewissenhafter ­
  Verwaltung  aber  keine  größeren  Gesellschaften.  In  Dänemark
arbeiten  sehr  viele  Lokalvereine  und  die  Sächsische  Viehversicherungsbank ­
  in  Dresden.  Die  Schweiz  hat  keine  einheimische  größere  GeseUichaft.
  In  Oesterreich  und  Ungarn  findet  sich  von  größeren  Gesellschaften ­
  der  „Apis"  in  Wien,  gegründet  1865.  Neuerdings***)  ist
die  Budapestcr  Viehversichcrungsgesellschaft  in  Pest  in  Bildung  begriffen. ­
  In  Mähren-s)  hat  der  Landtag  die  Errichtung  einer  zwangsweisen ­
  Viehversicherung  beschlossen  tck).

/  *)  Die  sub.  14,15,10  genannten  Gesellschaften  sind  dem  Vers.  nicht  bekannt,
finden  sich  aber  angeführt  in  der  Deutschen  Landwirth.  Presse  1876  Nr.  28.
**)  O.  Leincke:  Katechismus  d.  Vers.-Wesens.
***)  Deutsche  Vers  -Ztg.  1875  Nr.  64.
t)  Saski'sche  Versicherungszeitung  1874.  Nr.  7.
ff)  Es  lag  nicht  in  der  Absicht  des  Verfassers,  eine  ausführliche  Geschichte ­
  der  Entwickelung  des  ViehverstcheruNgSwesens  zu  liefern,  sondern  nur
das  ihm  zu  Gebote  stehende  Material  als  einen  Beitrag  zur  Geschichte  der
Viehversicherung  zu  verwenden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.