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nommen worden ist. Auf Grund dieser Entschlüsse wird,
wenn sie durchgeführt werden, das in unserem Lande bereits
bestehende Verfahren bis zu einem gewissen Grade
verstärkt werden, nämlich — ich verweise hier besonders
auf die zweite Entschließung unter All — den Handel mit
feindlichen Untertanen zu verhindern, wo immer sich diese
aufhalten. Die Methode, welche der praktischen Durchführung
dieses Zieles dient, besteht darin, daß wir unsere
schwarze Liste ausdehnen müssen und dies kann ohne Gesetzgebung
geschehen, wofür auch schon Schritte unternommen
worden sind. Das ist alles, was ich bezüglich des
ersten Abschnitts der Entschließungen unter Buchstabe A
zu sagen habe"
Sir Edward Earfon: „Sind Schritte unternommen
worden, um die Beschlüsse in Nr. 3 dieses Abschnitts zu
verwirklichen?"
Mr. Asquith: „Jawohl. Jetzt komme ich zu Abschnitt
B, vorübergehende Maßnahmen für die Zeit, die man
als Periode des Wiederaufbaus bezeichnet. Die erste Beschlußfassung
dieses zweiten Abschnitts wird, wie ich annehmen
darf, jedem ohne weiteres verständliche sein. Sie
lautet: „Die Verbündeten erklären es als ihren gemeinschaftlichen
Entschluß, den Wiederaufbau der Länder zu
sichern, welche durch Zerstörung, Plünderung und ungerechte
Requisitionen gelitten haben. Sie beschließen, gemeinsam
auf Mittel und Wege zu sinnen, um jenen Ländern
-als wahlberechtigten Anspruch die Erstattung der Rohstoffe,
gewerblichen und landwirtschaftlichen Maschinen,
Vorräte und der Handelsflotte sicher zu stellen oder sie in
der selbständigen Beschaffung zu unterstützen." Es ist kein
anderer Punkt vorhanden, bezüglich dessen die Meinungsverschiedenheiten
in diesem Hause und im Lande und auch
unter den verbündeten Regierungen geringer sein werden,
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