Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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der  Bergwerke  erschienen  ist 1 .  Ein  solcher  Beweis  läßt  sich  aus  diesem ­
  Vertrage  nicht  entnehmen.  Die  Bischöfe  von  Trient  waren
unmittelbare  Reichsstände 1  2  3 ;  sie  konnten  also  ebensogut  als  Territorialherren ­
  wie  als  Grundeigentümer  jenen  Vertrag  abgeschlossen  haben.
Davon,  daß  sie  das  Recht  zu  schürfen  nur  auf  ihren  Privatbesitzungen
erteilten,  sagt  der  Vertrag  nichts.  Dies  ist  auch  nicht  wahrscheinlich;
denn  als  vier  Jahre  später  Friedrich  I.  dem  Nachfolger  des  Bischofes
Albrecht,  dem  Bischof  Conrad,  das  Bergregal  verlieh,  überließ  er  ihm
die  Bergwerke  nicht  nur  auf  dessen  Privatbesitzungen,  sondern  überall  im
ganzen  Herzogtum  und  Bistum  Trient 8 ,  außer  auf  den  Alloden  der
Grafen  von  Tyrol  und  Epan,  welche  letztere  wahrscheinlich  auch  ihrerseits ­
  vom  Kaiser  mit  den  Bergwerken  innerhalb  ihrer  Territorien  belieben ­
  waren 4 .  Der  Bergwerksvertrag  spricht  auch  für  die  Ansicht,
daß  kein  Territorialherr  in  seinem  Territorium  ohne  kaiserliche  Verleihung ­
  Bergwerke  anlegen  durfte.  Der  Vertrag  ist  nämlich  „salvo
tarnen  honore  Imperii“,  also  vorbehaltlich  der  kaiserlichen  Rechte  erlassen ­
 5 .  Anscheinend  nahm  der  Bischof  als  zweifellos  an,  daß  der
Kaiser  nach  der  damaligen  Sitte  sich  nicht  weigern  würde,  ihn  mit
dem  Bergregale  innerhalb  seines  Gebietes  zu  beleihen,  zumal  auch  die
benachbarten  Kirchen  Salzburg,  Admont,  Gurk  und  Freising  schon
eher  mit  dem  Bergregale  belieben  waren 6 .  Joseph  von  Sperges,  dem
die  Ansicht  unzweifelhaft  war 7 ,  daß  nach  dem  damaligen  Rechte  dem
Kaiser  die  Bergwerke  Vorbehalten  waren,  und  daß  ohne  dessen  Begnadigung ­
  kein  Fürst  oder  Bischof  Bergwerke  bauen  durfte,  bringt
aus  der  Tyrolischen  Bergwerksgeschichte  noch  folgenden  Fall,  aus  dem
die  Regalität  der  Bergwerke  klar  hervorgehen  dürfte:
Um  die  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  schenkte  der  Graf  Arnold  von
Greifenstein  dem  Kloster  Neustift  den  Berg  Vilanders  mit  Eisengruben.
Dieser  Graf  war  aus  dem  Hause  der  Grafen  von  Epan,  deren  Gebiet
später  von  der  Verleihung  für  die  Trientiner  Bischöfe  ausgenommen
1  So  Kommet  in  der  Zeitschrift  für  Bergrecht  Bd.  10  S.  378.  Karsten,  Der
Ursprung  des  Bergregals  in  Deutschland  S.  31.
2  Sperges  S.  28.  Das  Gebiet  war  mehrere  hundert  Quadratmeilen  groß.
3  ln  Ducato  Tridentino  Episcopatuve,  que  nunc  sint  (argentifodinae)  vel  que
in  posterum  argenti,  cupri,  ferrive,  omnis  metalli  ibidem  reperientur  preterquam
in  allodiis  comitum  de  Tyrol  et  Epiano,  que  specialiter  duximus  excipienda,  Imperiali
  largicione  tradimus.  Sperges  S.  265  ff.
4  Sperges  S.  36,  46  ff.
5  S.  auch  weiter  unten.
*  S.  weiter  unten  §  22.
7  S.  34  ff.
            
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