Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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einmal  der  geringste  Anhalt  angeführt  ist 1 .  Gerade  in  der  zweiten
Hälfte  des  12.  Jahrhunderts  hatten  die  englischen  Könige  genug  zu
tun,  wenn  sie  die  Angriffe  der  Grundherren  und  besonders  der  Geistlichkeit ­
  zurückweisen  wollten,  welche  sich  der  auf  ihren  Besitz  vom
Könige  gelegten  Lasten  zu  entschlagen  suchten.  An  eine  Ausdehnung
des  Rechtes  der  Krone  war  damals  nicht  zu  denken 1  2 .
Es  bestand  ferner  und  jedenfalls  seit  Beginn  der  Normannenherrschaft ­
  das  Zinnregal  in  England.  In  dem  bereits  früher  angezogenen
Patente  König  Johanns  vom  29.  Oktober  1201  nennt  er  alle,  wo  immer
und  selbst  auf  den  Herrschaften  der  Bischöfe,  Äbte  und  Grafen  gelegenen ­
  Zinnbergwerke  sein  Eigentum 3 .  Wenn  der  König  in  dem  Patente ­
  sagt,  daß  er  den  Zinnbergbau  nach  den  uralten  Gewohnheiten
in  den  Grafschaften  Cornwall  und  Devonshire  freigegeben  habe,  so
folgt  daraus  nicht,  daß  ihm  die  übrigen  Zinnbergwerke  in  England
nicht  gehörten.  Da  die  Bergbaufreiheit  auf  Zinn  uralt  war,  diese  Bergbaufreiheit ­
  aber  aus  dem  Zinnregale  des  Königs  abgeleitet  wurde,  so
muß  auch  letzteres  uralt  und  sicher  so  alt  gewesen  sein,  wie  die  Normannenherrschaft ­
  zurückreichte.  Würden  ursprünglich  die  Zinnerze  dem
Grundeigentümer  gehört  haben,  bis  Friedrich  I.  im  Jahre  II58  das
Bergregal  in  Deutschland  sich  angemaßt  haben  soll,  so  konnte  die  auf
das  solchergestalt  angemaßte  Bergregal  gegründete  Bergbaufreiheit  im
Jahre  1201  in  England  schwerlich  als  eine  uralte  Gewohnheit  bezeichnet ­
  werden 4  5 .
Auch  die  Kupfergruben  waren  ein  Regal  der  englischen  Könige;
denn  es  sagt  von  ihnen  König  Heinrich  III.  in  der  Urkunde  vom
23.  November  1264 6 :
„ad  dignitatem  nostram  et  non  ad  alium  hujusmodi  fodine  in
regno  nostro  debeant  pertinere“.
Eduard  I.  nahm  im  Jahre  1276  alle  metallischen  Bergwerke  in
Irland  für  sich  in  Anspruch,  ebenso  Eduard  II.  später  die  Blei-  und
Silbergruben  in  Westmooreland 8 .
1  Vgl.  Achenbach,  Deutsches  Bergrecht  S.  87  Anm.  Nach  ihren  früheren
Wohnsitzen  und  Beschäftigungen  war  der  Bergbau  den  Angelsachsen  nicht  minder
als  den  Normannen  gänzlich  fremd.
2  Geschichte  von  England  von  Reinhold  Pauli,  Hamburg  1853,  IR  39  ff-8
  S.  die  Urkunde  bei  Nasse  in  der  Zeitschrift  für  Bergrecht  Bd.  11  S.  137:
„stammariae  sunt  nostra  dominica“  und  bei  Frühe  daselbst  Bd.  53  S.  219.
4  Ebenso  Frühe  1.  c.  S.  168  f.
5  Bei  Nasse  a.  a.  O.  Bd.  11  S.  176.
6  Nasse  daselbst.
            
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