Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Die  breves  notitiae  bei  Hund  erklären  dies  noch  deutlicher;
similiter  tradidit  ad  eandem  sedem  (Salzburg)...  in  loco  qui  dicitur
ad  salinas,  fornacium  (Öfen)  loca  XX.  cum  patellis  (Pfannen)  et
servitoribus  suis  et  tertiam  partem  de  illo  puteo,  quo  sal  efficitur
et  decimam  partem  de  theloneo,  qui  ibi  in  Dominicum  tollitur,  et
tertiam  decimam  de  sale.
Hiernach  dürfte  der  Ansicht  Johann  Georg  Lori’s 1  kaum  zu
widersprechen  sein,  daß  die  Bayernherzöge  oder  Bayernkönige,  wie
sie  auch  genannt  werden,  aus  dem  Hause  der  Agilolfinger  sich  in
die  Rechte  der  Römischen  Kaiser  nach  Beendigung  der  Römerherrschaft ­
  eingesetzt  haben.  Wie  von  den  Römern  in  ihren  Bergwerken
die  unterworfenen  Völkerschaften  wider  ihren  Willen  vielfach  beschäftigt
wurden,  so  sind  auch  viele  Germanen  zwangsweise  zu  Bergleuten  herangebildet ­
  worden.  Es  kann  deshalb  nicht  weiter  auffallen,  wenn  im  12.
und  13.  Jahrhunderte,  also  über  tausend  Jahre,  nachdem  die  Germanen
von  den  Römern  Bergbau  erlernt  hatten,  einzelne  unmittelbar  bei  der  Arbeit
vorkommende  Gegenstände,  zumal  in  Urkunden,  welches,  wie  die  Tridentiner
  und  Kuttenburger  Bergordnung,  an  deutsche  Bergarbeiter  gerichtet
sind,  mit  deutschen  Ausdrücken  bezeichnet  werden.  Auch  aus  dem
Worte  guercus,  welche  in  der  aus  dem  13.  Jahrhunderte  herrührenden
massitanischen  Bergordnung  vorkommt,  läßt  sich  meines  Ermessens
kein  Schluß  auf  den  rein  deutschen  Ursprung  ihres  Inhalts  ziehen.
Im  12.  Jahrhundert  waren  deutsche  Bergleute  nach  Toskana  gezogen,
und  diese  wurden  als  „guerci“,  Gewerken,  bezeichnet 1  2 .  Wie  im  späteren
Mittelalter  die  Deutschen  als  die  besten  Bergleute  galten  und  wegen
ihrer  Bergbaukunde  neben  ungarischen  und  polnischen  Bergarbeitern
überallhin  gezogen  wurden,  so  war  dies  noch  im  7.  und  8.  Jahrhundert
bei  dem  thrakischen  Volksstamme  der  Bessi  der  Fall 3 .  Die  Bessi  werden
von  den  Scintilla  als  die  Ausüber  der  Bergbaufreiheit  bezeichnet.  Will
man  aber  diese  als  die  Urheber  der  Berggewohnheiten  und  Berggesetze
hinstellen  ?
Wird  man  nach  Vorstehendem  zugestehen  können,  daß  die  Germanen

1  Einleitung  §§  1,  2.
2  Klostermann,  Kommentar,  4.  Aufl.  S.  31.  Alle  mittelalterlichen  Statuten
Italiens,  z.  B.  von  Novara,  Iglesias,  Massa,  Trient,  Brescia,  Ardese,  Valle  Scalve,
Rosa  haben  übrigens  Bergregal  und  als  dessen  Folge  die  Bergbaufreiheit;  Villanueva
  p.  268,  269.  Abignente  1.  c.  Die  massitanische  Bergverfassung  dürfte  inhaltlich ­
  ebenso  wie  die  für  Elba  schon  etwa  1000  Jahre  vor  Christus  gegolten  haben.
8  Bluhme,  Zeitschrift  für  Bergrecht  Bd.  2  S.  49  ff.  und  die  dort  angezogenen
Quellen.
            
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