Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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der  Zeit  Rechte  angemaßt  haben,  so  kann  nicht  zweifelhaft  sein,  daß
die  Anmaßung  nicht  von  den  Kaisern  ausging,  da  die  Territorialherren  alle
ihre  Rechte  ursprünglich  nur  vom  Kaiser  herleiteten.  Nach  der  Ansicht
Kommers  soll  erst  Friedrich  II.  mit  seiner  ihm  von  Kommer  zugeschriebenen ­
  gewaltsamen  Hohenstaufennatur  das  Bergregal  in  Deutschland
zur  allgemeinen  Anerkennung  gebracht  haben.  Wie  wenig  aber  diese
Ansicht  mit  der  allgemeinen  Stellung  in  Einklang  zu  bringen  ist,  welche
dieser  Kaiser  den  Territorialherren  gegenüber  inne  hatte,  kann  daraus
entnommen  werden,  daß  er  sein  Zollregal  zum  größten  Teile  aufgeben
mußte.  Er  erteilte  im  Jahre  1220  ein  Privilegium  dahingehend,  daß  er
neue  Zölle  in  den  Gebieten  und  Grenzbezirken  der  Fürsten  ohne  deren
Rat  und  Willen  nicht  mehr  einrichten  wolle'.
Ein  etwas  höheres  Alter  legt  Hüllmann 1  2  3  dem  Bergregale  bei.  Es
ist  ihm  eine  Folge  „der  unseligen  Verbindung  der  beiden  Würden  eines
deutschen  Königs  und  Römischen  Kaisers“.  Sein  Ursprung  scheint  ihm
„in  der  Mißdeutung  der  Römischen  Kaiserwürde,  der  Übertragung  derselben ­
  auf  Deutschland,  und  der  Nachahmung  der  habsüchtigen,  ihren
Fiskus  vermehrenden  Römischen  Kaiser  zu  liegen“.  „Verleitet  durch
falsche  Vorstellungen  von  der  Kaiserwürde,  begierig,  auf  Kosten  des
Privateigentums  die  verringerten  Einkünfte  des  Hofes  zu  vermehren,
gereizt  durch  Insinuationen  der  Staatsbeamten,  die  als  Administratoren
den  Raub  teilten,  nahmen  die  Könige  seit  Heinrich  IV,  die  neu  entdeckten
Salinen  und  Bergwerke  für  ihren  Fiskus  in  Anspruch,  wie  sich  die
ehemaligen  Römischen  Kaiser  deren  viele  in  den  eroberten  Ländern
angemaßt  hatten,  und  nannten  sie  ihr  Regal“.  Waitz 8  führt  „die  ersten
Spuren“  des  Bergregals  bis  auf  die  Zeit  Heinrich  II.  zurück,  ist  indeß
der  Ansicht,  daß  dies  Regal  noch  lange  darauf  nicht  zur  allgemeinen
Anerkennung  gelangt  sei.  Mir  scheint  die  Entstehung  des  Bergregals
weit  vor  dem  II.  Jahrhundert  zu  liegen.  Das  11.  und  12.  Jahrhundert ­
  war  der  Zeitraum,  wo  die  Macht  der  Territorialherren  immer
größer,  diejenige  der  Könige  immer  geringer  wurde 4  *  * .  Die  Herzogtümer
und  Grafschaften  wurden  großenteils  erblich,  die  Kaiserwürde  war  dies
nicht.  Münzen,  Zölle,  Märkte,  Wildbann  und  wie  alle  die  einst  nur  dem

1  Falke,  Geschichte  des  deutschen  Zollvereins  S.  33.
2  Geschichte  des  Ursprungs  der  Regalien  in  Deutschland  S.  71.
3  Deutsche  Verfassungsgeschichte  VIII  269  fr.;  s.  auch  Brunner,  Grundzüge
der  deutschen  Rechtsgeschichte,  5.  Auf!.,  S.  143.
4  Waitz  VIII  417  ff.,  472  ff,  A.  Dopsch  II  343,  bald  nach  Karl  dem  Großen
sei  der  Verfall  der  Königsmacht  eingetreten;  s.  auch  v.  Düngern  in  der  Festgabe
für  Zitelmann.
            
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