Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

8

v.  Plener.

Verlusten  durch  Lohnreductionen  und  Entlassungen  parallel  mit  den  Capitalverlusten ­
  theilnchmen,  so  wie  daß  sich  durch  Herstellung  eines  „Reservefonds
des  Arbeitscapitals"  ein  Fonds  für  Verlustersätze  bilden  ließet.  Die  Einsichtnahme ­
  in  die  Bücher  kann  in  der  Ausführung  mit  genügender  Coutrole
gegen  Mißbrauch  versehen  werden,  wenn  nur  guter  Wille  auf  beiden  Seiten
vorhanden  ist.  Die  Vortheile  einer  kräftigen  und  dominirenden  Einzelleitung
können  der  Unternehmung  ganz  gut  auch  unter  dem  neuen  System  gesichert
bleiben.
Die  größte  Schwierigkeit  liegt  m.  E-  in  der  Auffindung  eines  Maßes
für  die  Betheiligung.  Die  bisher  bekannten  Versuche  haben  sich  die  Sache
insofern  leicht  gemacht,  als  sie  jenen  Theil  des  Reingewinnes,  welcher  über
ein  gewisses  fixes  Percent  der  bisherigen  Einnahme  sich  erhebt,  einfach  halbiren
und  die  beiden  Elemente  „Arbeit  und  Capital"  zu  gleichen  Theilen  daran
participiren  lassen.  Dies  ist  so  lauge  plausibel  als  man  eben  nur  den  künftigen ­
  Ueberschuß  Uber  den  gegenwärtigen  Reingewinn  zur  Bertheilung  kommen
lassen  will,  hier  ist  der  Bonus  der  Ausdruck  dafür,  daß  die  Arbeiter  ein
allgemeines  Interesse  an  dem  Fortschritte  der  Unternehmung  haben.  Läßt
man  jedoch  die  Gewinubetheiligung  nicht  bloß  unter  der  Voraussetzung  einer
besonders  zu  belohnenden  Productionssteigeruug,  sondern  als  eine  Leistung  für
die  allgemeine  Mitwirkung  an  der  Production  eintreten,  dann  reicht  diese
einfache  Formel  nicht  mehr  aus,  welche  Capital  und  Arbeit  ohne  Rücksicht
auf  ihre  Stellung  zu  einander  inz  Productionsprocesse  ganz  gleich  behandelt *  2 ).

J )  Punct  4  des  Schemas  zur  Verallgemeinerung  des  Briggs'schen  Jndustrial-Partnership.
  R.  Comm.  on  Tr.  U.  Rep."  XI.  II.  331.
2)  So  bei  Briggs  und  der  ersten  Form  der  Borchert'scheu  Partnerschast.  Auch
die  Brochure  „Das  Industrial  Partnership  System".  Augsburg  1868  will  S.  53
den  Reinertrag  zu  gleichen  Hälften  zwischen  den  beiden  Factoren,  welche  ihn  herstellen,
vertheilen  und  weist  die  dem  Capital  zufallende  Hälfte  dem  Unternehmer  zu,
sofern  sich  dieser  nicht  etwa  durch  Vertrag  verpflichtet  hat,  dem  Capitaleigenthümer
Antheile  davon  zu  gewähren.  Dieser  etwaige  Vertrag  enthält  aber  das  Eingeständniß,
daß  der  „Unternehmer"  eben  nicht  den  ganzen  U.  G.  beanspruchen  kann.  Die  Bedeutung ­
  des  Kapitals  in  industriellen  Unternehmungen  zeigt  am  besten  die  Praxis
der  Actiengesellschaften,  welche  neben  dem  fixen  Zinsfüße  Dividenden  aus  dem  Reingewinn ­
  vertheilt  und  die  Directoren,  welche  die  Stellung  des  „Unternehmers"  im
Sinne  der  nat  öc.  Literatur  einnehmen,  auf  fixes  Gehalt  und  mäßige  Tantieme
setzt.  Die  Ungerechtigkeit,  welche  in  der  Halbiruugsformel  für  Unternehmungen  mit
wenig  Arbeitern  liegt,  will  die  Brochure  durch  die  Einwendung  aufheben.  daß  hier
der  Unternehmer  wegen  seines  „gesellschaftlichen  Verdienstes"  der  Ausfindigmachung
der  vortheilhaftesten  Production  noch  als  „Arbeiter"  von  der  auf  die  Arbeit  fallenden ­
  Gewinnhälste  einen  relativ  höhern  Bonus  erhalte  (also  neben  der  dem  Capital
zufallenden,  aber  ihm  gehörenden  Hälfte),  so  daß  die  eigentlichen  Arbeiter  um  soviel
weniger  erhalten.  Diese  Einwendung  gilt  aber  nur  von  gleichartigen  Unternehmungen
mit  verschiedener  Rentabilität.  Die  Verschiedenheit  der  Mitwirkung  von  Capital  und
Arbeit  in  verschiedenen  Unternehmungen,  welche  in  der  Verschiedenheit  der  capitalistischen
  Anlage-  und  Betriebsauslagen  von  der  Lohnausgabe  besteht,  wird  dadurch
gar  nicht  getroffen,  denn  hier  handelt  es  sich  nicht  uni  persönliches  Talent  des
Unternehmers,  sondern  um  die  Anlagen  des  werbenden  Capitals,  welches  über
seinen  Zins  noch  Dividenden  beziehen  will  und  welches  bei  dem  Ueberwicgen  der
Capitalseite  in  der  Unternehmung  auch  vom  Reingewinn  eine  höhere  Quote  beanspruchen ­
  wird.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.