Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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v.  Plener.

eingeschränkten  und  bedingungsweisen  Gewinnbetheiligung  verschieden  und  vielgestaltig ­
  werden,  nur  durch  viele  einzelne  Erfahrungen  können  sich  allmälig
gewisse  allgemeine  Regeln  für  einzelne  Unternehmungszweige  bilden,  nur  durch
längere  Dauer  ist  der  wirkliche  Werth  und  die  wirthschaftliche  Durchführbarkeit ­
  des  neuen  Gedankens  zu  erproben,  welcher  sich  in  späterer  Zukunft  zu
einer  Umbildung  des  Arbeitsvertrages  entwickeln  kann.  Für  heute  ist  es  gut,
die  Sache  zu  discutiren,  und  in  diesem  Sinne  hat  die  Aufwerfung  dieser
Frage  durch  die  Eisenacher  Versammlung  ihren  vollen  Werth,  nur  so  können
weitere  Kreise  bewogen  werden,  sich  mit  der  Frage  zu  beschäftigen,  um  ihre
Anwendbarkeit  zu  versuchen.  _
Neben  der  Gewinnbetheiligung  d.  i.  der  Bertheilung  eines  Bonus  an
die  in  einem  Unternehinen  beschäftigten  Arbeiter,  wird  in  Punct  1  der  ausgestellten ­
  Frage  auch  des  theilweisen  Erwerbes  von  Eigenthum
an  dem  Unt  er  nehmen  seitens  der  Arbeiter  gedacht.  Diese  erscheint  Bielen
in  der  aufsteigenden  Linie  von  Naturalverpflegung,  fixem  Tagelohn,  Stücklohn, ­
  Productionstantiome,  Jahresbonus  als  die  höhere  Form,  gewissermaßen
als  die  Vorstufe  zur  Productivafsociation.  Sie  ist  in  den  bekannten  Versuchen
gewöhnlich  mit  dem  Bonusshstem  verbunden,  dessen  Jahresbeträge  zum  Erwerbe
der  Antheilschesne  (Actien)  verwendet  werden,  sie  hängt  jedoch  keineswegs  nothwendig ­
  mit  ihnen  zusammen.  Das  wesentliche  des  „neuen  Vertrags",  ver
den  Vorwurf  der  aufgestellten  Frage  bildet,  besteht  in  der  Betheiligung  der
Arbeiter  mit  einem  Gewinntheile,  in  der  Auffassung,  daß  die  Arbeit  für  ihre
Mitwirkung  an  der  Production  nicht  bloß  eine  Abfindung  in  Form  des  Lohnes,
sondern  einen  weiteren  Betrag  erhalten  solle;  die  Erwerbung  von  Actien  in
der  Unternehmung  dagegen  ist  eine  Capitalanlage,  welcher  nur  das  besonders
eigenthümlich  ist,  daß  sie  in  derselben  Unternehmung  geschieht,  in  welcher  der
Arbeiter  beschäftigt  ist.  Sie  ist  gewissermaßen  mehr  eine  Betheiligung  des
Arbeiters  ,  als  der  Arbeit.  Von  socialer  Wichtigkeit  ist  es  allerdings,  daß
der  Arbeiter  in  die  Classe  der  Besitzenden  aufrückt,  die  Dinge  einmal  auch
von  der  Capitalscite  aus  ansieht,  daß  er  sich  dauernd  mit  dem  Interesse  der
Unternehmung  identificirt  und  als  Arbeiter  durch  Fleiß  und  Sorgsamkeit
streben  wird,  sich  als  Capitalist  eine  gute  Dividende  zu  erarbeiten.  Allein
bei  unserer  heutigen  Vorstellungsweise  ist  mit  ziemlicher  Wahrscheinlichkeit  anzunehrnen,
  daß  diese  Arbeiteractionäre  allmälig  sich  auf  den  capitaliflischen
Standpunct  stellen,  den  Arbeits-Bonus  schmälern  oder  aufheben  wollen  *)  und
so  das  frühere  Lohnverhältniß  wiederherstellen  werden.  Abgesehen  von  dieser
Haupteinwendnng  sind  die  Schwierigkeiten  der  Ausführung  auch  hier  nicht
capital  wäre  1,160,000  £  Strl.,  so  daß  der  Bonus  eine  Reute  zu  0,27  p.c.  bedeutet.
In  einzelnen  französischen  Partnerschaften  erhält  die  Arbeit  allerdings  höhere  Perccnte
  vom  Reingewinne,  allein  in  den  im  Appendix  des  Buchs  von  Ch.  Robert
La  Suppression  des  Gröves  angeführten  Angaben  fehlen  die  Ziffern  über  die
Lohnbeträge,  so  daß  hier  über  den  Zinsfuß  des  Arbeitscapitals  nichts  ersichtlich
wird.
U  Vgl.  das  bekannte  Beispiel  von  Rochdale.  Für  Briggs  s.  qu.  12598  im  o.  a.
Bericht.  Die  zweite  Form  der  Borchert'schen  Partnerschaft  (Arb.  fr.  X.  335)  scheint
mir  auch  wie  eine  capitalistische  Rückbildung.
            
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