Ueber die Frage von der Gelheilignng -er Arbeiter
am Gewinn und Eigenthum der Fabriken.
Gutachten
erstattet von
Dr. Max Weigert, Fabrikbesitzer in Berlin.
Das vorliegende Thema zerfällt in zwei vollständig von einander getrennte
Theile: in die Frage von der Betheiligung der Arbeiter am Eigenthum
— und am Gewinn gewerblicher Unternehmungen.
Betrachten wir zunächst die rechtliche Seite dieser Frage, so ist dieselbe^
was den ersten Theil (die Betheiligung am Eigenthum) anlangt,
verneinend zu beantworten. Das Eigenthum ist ein Product der Vergangenheit,
das Erzeugniß eigener Arbeit und Enthaltsamkeit oder des rechtlich anerkannten
Erbrechtes durch Gesetze geschützt und gewährleistet und der freien
Verfügbarkeit des Besitzers überlassen. Ein rechtlicher Anspruch der Arbeiter,
an diesem Eigenthum Antheil zu erhalten, liegt also nicht vor; es dürfte sich
nur um freiwillige Entäußerung des Eigenthümers zu Gunsten derselben
handeln, auf die später zurückkommen werde.
, Etwas anders scheint es zu liegen bei der Frage von der Betheiligung der
Arbeiter am G e w i n n. Der Gewinn ist ein Product der Gegenwart und Zukunft:
zu seiner Erlangung wirkt der Arbeiter mit, bei seiner Berechnung ist
er auf das stärkste interessirt. Es ist der Streit um die Berechtigung des sogenannten
Unternehmer-Gewinns, auf den die Frage von der Gewinnbetheiligung der
Arbeiter herausläuft. Unter Unternehmer-Gewinn versteht man den Nutzen,
welcher bei einer Production nach Abzug der für Capitalsnutzung und
Arbeitslohn aufgewendeten Kosten in dem Tauschwerth des erzeugten Productes
für den Unternehmer zu Tage tritt. Dieser Unternehmer-Gewinn ist weit
entfernt ein unverdienter, ohne Gegenleistung sich herausstellender stützen zu
sein, sondern er ist in Wahrheit nichts anderes, als ein Entgelt für die
wirthschaftlichen Leistungen des Unternehmers und je nach ihrem Werthe in