Full text: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Ueber die Frage von der Gelheilignng -er Arbeiter 
am Gewinn und Eigenthum der Fabriken. 
Gutachten 
erstattet von 
Dr. Max Weigert, Fabrikbesitzer in Berlin. 
Das vorliegende Thema zerfällt in zwei vollständig von einander ge 
trennte Theile: in die Frage von der Betheiligung der Arbeiter am Eigen 
thum — und am Gewinn gewerblicher Unternehmungen. 
Betrachten wir zunächst die rechtliche Seite dieser Frage, so ist die 
selbe^ was den ersten Theil (die Betheiligung am Eigenthum) anlangt, 
verneinend zu beantworten. Das Eigenthum ist ein Product der Vergangen 
heit, das Erzeugniß eigener Arbeit und Enthaltsamkeit oder des rechtlich an 
erkannten Erbrechtes durch Gesetze geschützt und gewährleistet und der freien 
Verfügbarkeit des Besitzers überlassen. Ein rechtlicher Anspruch der Arbeiter, 
an diesem Eigenthum Antheil zu erhalten, liegt also nicht vor; es dürfte sich 
nur um freiwillige Entäußerung des Eigenthümers zu Gunsten derselben 
handeln, auf die später zurückkommen werde. 
, Etwas anders scheint es zu liegen bei der Frage von der Betheiligung der 
Arbeiter am G e w i n n. Der Gewinn ist ein Product der Gegenwart und Zu 
kunft: zu seiner Erlangung wirkt der Arbeiter mit, bei seiner Berechnung ist 
er auf das stärkste interessirt. Es ist der Streit um die Berechtigung des sogenann 
ten Unternehmer-Gewinns, auf den die Frage von der Gewinnbetheiligung der 
Arbeiter herausläuft. Unter Unternehmer-Gewinn versteht man den Nutzen, 
welcher bei einer Production nach Abzug der für Capitalsnutzung und 
Arbeitslohn aufgewendeten Kosten in dem Tauschwerth des erzeugten Productes 
für den Unternehmer zu Tage tritt. Dieser Unternehmer-Gewinn ist weit 
entfernt ein unverdienter, ohne Gegenleistung sich herausstellender stützen zu 
sein, sondern er ist in Wahrheit nichts anderes, als ein Entgelt für die 
wirthschaftlichen Leistungen des Unternehmers und je nach ihrem Werthe in
	        
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