Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

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Sie  sind  die  Pionniere,  welche  die  geeignetsten  Weisen  der  Lohnzahlung  herauszufinden ­
  und  practisch  auszuführen  haben.  Die  Wirthschaftsgeschichte
zeigt,  wie  sie  diesen  Beruf  erfüllt  haben.  Born  Naturallohn  ist  rnan  zürn
Geldlohn,  vom  Tagelohn  zum  Accordlohn,  vom  individuellen  Accord  zum
Gruppen-Accord  fortgeschritten  und  bestrebt  sich,  weitere  Methoden  aufzufinden,
welche  den  schroff  zu  Tage  getretenen  Mißständen  Abhülfe  schaffen  sollen.
Man  kann  hierbei  von  zwei  Anschauungen  ausgehn:  Entweder  inan  befrachtet ­
  den  Arbeiter  als  Glied  des  Ganzen,  dem  er  seine  Thätigkeit  widmet,
idenlificirt  seine  Erfolge  mit  denen  des  Unternehmens  und  läßt  seine  Lage  mit
der  dieses  fortschreiten;  es  ist  dies  die  socialistische  Anschauung;  —  oder
man  betrachtet  die  Leistungen  des  Arbeiters  als  Einzelleistungen,  deren  Werth
in  der  eingesetzten  Thätigkeit  beruht  und  sich  mit  Erhöhung  derselben  vergrößert ­
  ;  es  ist  dies  der  individualistische  Standpunkt.  Ersterer  gipfelt  sich
in  der  Forderung  nach  der  vertragsmäßigen  directen  Betheiligung  der
Arbeiter  am  Unternehmer-Gewinn,  die  ich  als  ungeeignet  darstellen  mußte,
während  die  indirecte  Betheiligung  an  demselben  jetzt  zu  erörtern  ist.
Dieselbe  besteht  in  der  Bertheilung  von  Gratificationen,  welche
nach  Feststellung  der  Inventur  den  Arbeitern  verabreicht  werden.  Dergleichen
Gratisicationen  sind  in  manchen  Geschäften  üblich,  woselbst  sie  nach  guten
Abschlüssen  nach  freier  Entschließung  des  Unternehmers  zur  Bertheilung
kommen.  Ich  kann  mich  nicht  für  die  Zweckmäßigkeit  derselben  erklären,  indem ­
  ein  großer  Theil  der  gegen  die  Arbeitsgesellschaft  angeführten  Gründe
auch  hier  maßgebend  ist.  Sie  tragen  noch  viel  mehr,  als  der  contractlich
zugesicherte  Gewinnantheil,  den  Character  von  Geschenken,  die  unverdient  erworben, ­
  und  ohne  Verschulden  des  Arbeiters  verweigert  werden  und  dienen
nicht  dazu,  die  materielle  Lage  der  Arbeiter  zu  verbessern.  Bilden  sie  ein
Moment  der  Calculation  in  den  Ausgabebudgets  der  Arbeiter,  so  wird  ihr
Ausbleiben  in  Folge  eines  ungünstigen  Jahres  ein  Deficit  erzeugen,  das
schwer  zu  decken  ist,  —  werden  sie  nicht  bei  den  Ausgaben  mit  in  Rechnung
gezogen,  so  werden  sie  in  den  seltensten  Fällen  wohl  angelegt,  sondern  wie  ein
Gewinn  leichtsinnig  vergeudet  werden.  Auch  in  moralischer  Beziehung  kann  ihr
Werth  kein  größerer  sein.  Ihre  Bertheilung  wird  in  den  meisten  Fällen  als  ein
schuldiges  Aequivalent  für  die  geleisteten  Dienste  angesehen,  ihr  Ausbleiben  mit
Recht  als  eine  ungerechte  Handlung  betrachtet  werden,  da  die  Arbeiter  für
die  entstandenen  Verluste  nicht  verantwortlich  waren.  Böhmert  („Arbeiterverhältnisse
  und  Fabrikeinrichtungen  der  Schweiz",  „der  Socialismus  und
die  Arbeiterfrage"  und  im  Arbeiterfreund  XI.  1,  2,  6.  XII.  1.)  hat  eine
reiche  Fülle  des  instructivsten  Materials  beigebracht,  welches  die  in  dieser
Richtung  in  der  Praxis  gemachten  Versuche  behandelt.  Aus  denselben  geht
hervor,  daß  Gratisicationen  in  der  angedeuteten  Weise  keine  geeignete  Gewinnbetheiligung ­
  der  Arbeiter  bilden.  Man  hat  dieselbe  in  den  meisten
Fällen  verlaffen,  und  vorgezogen,  den  Lohn  der  Arbeiter  in  einer  den  Gratificationen
  entsprechenden  Weise  zu  erhöhen.  Eine  höhere  Berechtigung  haben
diese  Gratisicationen,  wenn  dieselben  für  die  gemeinsamen  Interessen  der
Arbeiter  verwendet  werden.  Was  die  Gemeinschaft  hat  erwerben  helfen,  soll
            
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