Full text : Die Handelspolitik und Handelsbilanz Österreich-Ungarns

Die  Handelspolitik  und  Handelsbilanz  Österreich-Ungarns.  19
über  90  Kronen,  der  Fleischpreis  auf  185  Heller.  Vom  Juni
bis  September  1911  stieg  der  Mastrinderpreis  außerordentlich
und  erreichte  109  Kronen;  auch  der  allgemeine  Rinderpreis  erhöhte ­
  sich  auf  101  Kronen,  der  Fleischpreis  auf  fast  200  Heller.
Seit  dem  September  sank  der  Rinderpreis,  so  daß  anfangs  Dezember ­
  Mastrinder  101  Kronen,  andere  Rinder  85  Kronen  per
100  Kilogramm  Lebendgewicht  kosteten;  der  Fleischpreis  dagegen
war  um  diese  Zeit  noch  kaum  zurückgegangen.  Während  der
ganzen  Periode  zeigen  die  Vieh-  und  Fleischpreise  eine  zwar
schwankende,  aber  doch  sich  immer  erneuernde  Erhöhung,  die
bis  35o/o  —  Vergleich  der  Viehpreise  um  die  Mitte  der  Jahre
1906  und  1911  —  betrug.
6.
Die  Relastung  des  Konsums  und  die  übrigen  Nachteile  höherer
Zölle  können  nur  durch  eine  entsprechende  Vergrößerung  der
Produktion  aufgewogen  werden.  Wenn  diese  durch  die  Zölle
nicht  bewirkt  wird,  ist  das  Ergebnis  nur  eine  Einkommenverschiebung. ­
  Es  wird  Einkommen  von  einer  ländlichen  oder  städtischen ­
  Bevölkerungsgruppe  auf  andere  übertragen,  ohne  daß  das
Gesamteinkommen  der  Bevölkerung  wächst.  Der  Zweck  und  die
Rechtfertigung  der  Schutzzollpolitik  besteht  aber  gerade  darin,
daß  sie  durch  Vergrößerung  der  Produktion  die  Erwerbgelegenheiten ­
  vermehren,  die  Nachfrage  nach  Arbeit  und  Kapital  steigern
und  dadurch  das  Gesamteinkommen  heben  soll.  Geschieht  dies
nicht,  so  ist  der  betreffende  Zoll  oder  die  Erhöhung  des  Zolles
volkswirtschaftlich  nicht  rationell.  In  diesem  Sinne  hat  der
deutsche  Reichskanzler  einen  Appell  an  die  Landwirtschaft  gerichtet ­
  und  darauf  hingewiesen,  daß  „eine  Verringerung  des  Viehstandes ­
  sich  an  der  Stellung  der  Landwirtschaft  im  ganzen  bitter
rächen“  würde.  Von  dem  gleichen  Standpunkt  ist  aber  auch
jeder  Industriezoll  zu  beurteilen,  und  es  fehlt  nicht  an  Beispielen
dafür,  daß  die  industrielle  Produktion  durch  bestimmte  Zölle
gleichfalls  nicht  oder  nicht  entsprechend  erweitert  wird.  Dies
gilt  z.  B.  von  manchen  Kartellzöllen,  die  nicht  zur  Vergrößerung,
sondern  zur  Einschränkung  der  Erzeugung  behufs  möglichst  voller
Ausnützung  des  Zollschutzes  dienen.  Auch  in  anderen  Fällen
versagen  einzelne  Zölle;  so  hat  der  Teerfarbenzoll  bisher  keine
zur  Belastung  der  Textilindustrie  im  Verhältnis  stehende  in-2*

            
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