Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Drittes  Buch.  Der  Liberalismus.

das  verdankt,  was  es  gutes  und  schlechtes  besitzt,  seinen  Reichtum
und  seine  Armut,  seine  Tugend  und  seine  Laster,  und  daß  es  daher
die  Pflicht  hat,  den  Anderen,  den  Enterbten,  das  Gute  zurückzageben,
das  es  empfangen  hat,  —  und  ebenso  das  Recht,  von  den  Privilegierten ­
  eine  Entschädigung  für  die  Übel  zu  verlangen,  denen  es
unterworfen  ist;  —  hiervon  leitet  man  die  gesetzliche  Verpflichtung
der  Unterstützung,  der  Versicherung,  des  Arbeiter  Schutzes,  des  Unterrichtes ­
  und  der  Steuern  ab.  Diese  Lehre  ist  daher  eine  Verneinung
oder  zum  wenigstens  eine  Abschwächung  des  strikten  Prinzips  der
individuellen  Verantwortlichkeit.V
So  aber  versteht  es  Bastiat  durchaus  nicht.  Er  will  der  individuellen ­
  Verantwortlichkeit  in  keiner  Weise  zu  nahe  treten,  denn
sie  ist  die  unentbehrliche  Ergänzung  der  Freiheit.  Von  diesem  Gesichtspunkte ­
  aus  erscheint  ihm  die  Solidarität,  durch  die  gegenseitige
Abhängigkeit,  die  sie  schafft,  eher  als  beunruhigend.  Er  fragt  sich
sogar,  ob  man  „die  Solidarität  nicht  beschränken  muß,  um  die  gerechte
Vergeltung  der  Handlungen  zu  beschleunigen  und  sicher  zu  stellen“?
Was  ihn  aber  mit  ihr  aussöhnt,  ist,  daß  er  bei  näherem  Zusehen  in
ihr  ein  Mittel  sieht,  die  individuelle  Verantwortung  auszudehnen  und
zu  verschärfen.  W T ie  kommt  er  nun  zu  diesem  Gedanken?  —  Weil
die  Folgen  jeder  guten  oder  schlechten  Handlung  eine  Rückwirkung
auf  Alle  haben,  und  weil  daher  Alle  daran  interessiert  sind,  jede
gute  Handlung  zu  begünstigen  und  jede  schlechte  Handlung  zu
unterdrücken;  und  so  fällt  die  Tat  auf  ihre  Urheber  mit  einer  tausend-,
ja  millionenfach  vermehrten  Kraft  zurück 1 ).  Hierin  ist  sie  harmonisch.
So  hat  denn  die  Solidarität  Bastiat’s  nicht  den  Zweck,  die  Brüderlichkeit ­
  zu  entwickeln,  sondern  die  Gerechtigkeit  zu  stärken,  nicht  den,
die  Gesellschaft  aufzufordern,  zwischen  ihren  Kindern  keine  Unterschiede ­
  aufzurichten,  sondern  ihr  nahe  zu  legen,  die  Peitsche  mit
kräftigerer  Hand  zu  schwingen,  oder  das  Zuckerbrot  freigebiger  auszuteilen. ­
  Hierin  liegt  der  Grund,  weshalb  Bastiat,  trotz  des  Gesetzes ­
  der  Solidarität,  oder  gerade  wegen  dieses  Gesetzes,  energisch
die  staatliche  Versorgung  ablehnt,  —■  sogar  die  der  verlassenen
Kinder!  —  die  gesetzliche  Versicherung,  Arbeiterpensionen,  Gewinnbeteiligung, ­
  den  „sog.  unentgeltlichen“  Unterricht,  und  alles  das,  was
wir  heute  als  Forderungen  sozialer  Solidarität  ansprechen  2 ).

*)  „Das  Gesetz  der  Solidarität  ist  eine  Art  kollektiver  Verantwortlichkeit  .  .  ■,
die  Solidarität  ist  daher  wie  die  Verantwortlichkeit  eine  fortschrittliche  Macht  .  .  •
ein  bewunderungswürdig  abgewogenes  System,  um  das  Übel  zu  beschränken  und
das  Gute  auszubreiten“  (Harmonies,  Kap.  XXI,  S.  622  und  626).
2 )  „Es  ist  nötig,  daß  die  Arbeitenden  wohl  verstehen,  daß  .  .  .  der  Kollektivfonds ­
  (für  die  Pensionskassen)  freiwillig  von  denen  gebildet  werden  muß,  die
Aussicht  haben,  daran  teilznnehmen,  daß  es  ganz  außerordentlich  ungerecht  und
            
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