Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Viertes  Buch.  Die  Abtrünnigen.

La  Reforme  Sociale,  und  die  Schule,  die  er  gegründet  hat,  hat
den  gleichen  Namen  angenommen.
Eine  Autorität  ist  daher  unumgänglich  nötig.  Wem  soll  diese
Autorität  nun  anvertraut  werden?  Vor  allem  dem  Haupt  der  Familie:
in  ihm  kann  sie  sich  aus  zwei  Gründen  am  wirksamsten  entfalten:
—  1.  weil  ihr  Ursprung  in  der  Natur  und  nicht  in  einem  Kontrakt
oder  in  einer  Verordnung  begründet  ist;  —  2.  weil  ihr  Einfluß
durch  Liebe  und  nicht  durch  Zwang  wirkt.  So  soll  denn  die  unter
die  Autorität  des  Familienhauptes  gestellte  Familie,  in  der  unter
der  patriarchalischen  Herrschaft  die  ganze  gesellschaftliche  Ordnung
bestand,  auch  jetzt  noch  das  ganze  Gerüst  der  Gesellschaft  bilden,
sogar  wenn  sie  so  kompliziert  geworden  ist  wie  unsere  modernen  Gesellschaften. ­
  Die  väterliche  Autorität  genügt  aber  freilich  nicht,  weil
ihr  Träger  selbst  durch  die  Aufgaben  des  Lebens  zu  sehr  beschäftigt
ist,  und  ihr  müssen  daher  noch  weitere  „soziale  Autoritäten“  beigesellt ­
  werden.  Soll  dies  der  Staat  sein?  Nein,  wenn  man  es  vermeiden ­
  kann.  Zunächst  kommen  die  natürlichen  Autoritäten,  die  sich
selbständig  entwickelt  haben,  in  Betracht:  der  Adel,  dort,  wo  er  nicht
wie  leider  in  Frankreich,  seine  Aufgabe  verfehlt  hat,  die  Großgrundbesitzer, ­
  die  Arbeitgeber,  die  „Weisen“,  worunter  nicht  Gelehrte,
sondern  Menschen  mit  Lebenserfahrung  zu  verstehen  sind,  und  dort,  wo
sie  fehlen,  die  Lokalautoritäten,  die  dem  Interessierten  am  nächsten
stehen,  die  Gemeinde  vor  dem  Kreise,  und  der  Kreis  vor  dem  Staate.
Die  Einmischung  des  Staates  läßt  sich  nur  dort  nicht  entbehren,  wo
alle  diese  sozialen  Autoritäten  nicht  genügen  —  zum  Beispiel,  um  die
Sonntagsruhe  durchzusetzen  dort,  wo  die  besitzenden  Klassen  das
Beispiel  zu  ihrer  Verletzung  gegeben  haben  —;  die  Notwendigkeit
einer  Staatseinmischung  bezeichnet  daher  geradezu  einen  krankhaften
Zustand,  und  der  Grad  dieser  Einmischung  gestattet  in  gewisser
Weise,  die  Größe  des  Übels  zu  messen 1 ).
Wenn  Le  Play  der  Familie  eine  so  große  Bedeutung  beilegt,
so  ist  es  selbstverständlich,  daß  er  der  Ordnung  des  Erbschaftswesens ­
  eine  nicht  geringere  zuspricht,  da  ja  auf  der  Erbschaft  die
Dauer  der  Familie  beruht.  Hierin  liegt  auch  der  Kernpunkt  des
Le  PnAY’schen  Systems.  Er  unterscheidet  drei  Haupttypen  der  Familie:
1.  Die  patriarchalische  Familie.  —  Der  Vater  ist  der
alleinige  Eigentümer  oder  genauer  der  alleinige  Verwalter  aller  Güter
der  Familie,  und  bei  seinem  Tode  gehen  alle  diese  Güter  ohne  weiteres
auf  den  ältesten  Sohn  über.  Es  ist  dies  das  antike  System,  wie  es

*)  „Es  ist  das  große  Unglück  Frankreichs,  daß  hier  die  Familie  in  der  Gemeinde,
die  Gemeinde  im  Departement  und  das  Departement  im  Staate  aufgeht“  (La  Reforme
sociale,  III,  B.  7).
            
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