Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Vorwort  zur  ersten  Ausgabe.

Die  Geschichte  der  Doktrinen  nimmt  in  dem  französischen  staatswissenschaftlichen ­
  Unterricht  einen  bedeutend  größeren  Platz  ein,
als  in  irgendeinem  anderen  Lande.  In  jeder  Rechtsfakultät  steht
ihr  ein  eigener  Lehrstuhl  zur  Verfügung;  im  Doktorexamen  für
Nationalökonomie  ist  eine  besondere  Prüfung  für  sie  vorgesehen,  und
ebenso  muß  bei  der  Zulassung  zum  staatswissensehaftlichen  Agrege
eine  schriftliche  Arbeit  über  sie  geliefert  werden.  An  der  Sorbonne
ist  die  einzige  bestehende  nationalökonomische  Professur  der  Geschichte ­
  der  Doktrinen  Vorbehalten,  und  das  gleiche  gilt  für  die,  die
vor  kurzem  an  der  „Ecole  des  Hautes  Etudes“  geschaffen  wurde.
Diese  der  Geschichte  der  Doktrinen  eingeräumte  Bedeutung  mag
übertrieben  erscheinen,  besonders,  wenn  man  darauf  hinweist,  daß
für  die  eigentliche  Wirtschaftsgeschichte,  womit  wir  die  Geschichte
der  Einrichtungen  und  der  Tatsachen  bezeichnen  wollen,  in  unseren
französischen  Universitäten  nicht  eine  einzige  Professur  besteht!
Diejenigen,  die  den  Franzosen  eine  angeborene  Neigung  zur  Ideologie
zusprechen,  werden  nicht  verfehlen,  hierin  eine  nicht  gerade  günstige
Bekundung  dieser  Veranlagung  zu  sehen.
In  anderen  Ländern  ist  es  anders.  Dort  steht  die  Geschichte
der  Tatsachen,  nicht  die  der  Ideen,  an  erster  Stelle.  Für  alle,  die
sich  zu  der  historischen  Schule,  und  noch  mehr  für  die,  die  sich  zu
dem  historischen  Materialismus  bekennen,  erscheinen  die  Doktrinen
und  die  Systeme  nur  als  die  Widerspiegelung  der  wirtschaftlichen
Umstände;  daher  komme  es  hauptsächlich  darauf  an,  diese  letzteren
zu  studieren.  Nicht  mit  Unrecht  glaubt  man,  daß  die  Geschichte
der  Entwicklung  des  Eigentums  oder  die  des  Arbeitslohnes  bedeutend
belehrender  ist,  als  die  Geschichte  der  Streitigkeiten  über  das  Wesen
des  Eigentumsrechts  oder  über  die  Lohntheorie.

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