Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Fünftes  Buch.  Die  Lehren  der  neuesten  Zeit.

Ihr  wollt,  sagen  die  Sozialisten,  das  arbeitslose  Einkommen  abschaffen? ­
  Ausgezeichnet!  Warum  aber  wollt  ihr  dann  nicht  auch
die  Kapitalzinsen  abschaffen?  Sind  sie  nicht,  ebenso  wie  die  Pacht,
ein  nicht  erworbenes  Einkommen?  Kostet  den  Kapitalisten  die
Dividende,  die  er  einstreicht,  mehr  Arbeit  als  den  Grundbesitzer  die
Rente?  Genau  wie  ihr,  beabsichtigen  auch  wir  das  arbeitslose  Einkommen ­
  zu  vernichten,  aber,  logischer  als  ihr,  haben  wir  den  Mut,  es  in
allen  seinen  Formen  zu  vernichten.  —  Stuart  Mill  und  seine  Anhänger
sind  hiergegen  nicht  völlig  wehrlos,  denn  in  ihren  Augen  sind  die
Zinsen  eine  gerechtfertigte  Entlohnung,  wenn  nicht  der  Arbeit,  so  doch
der  Abstinenz  des  Kapitalisten.  Die  Zinsen  sind  der  Gegenwert  dieses
Opfers  *)•  —  Doch  die  Sozialisten  lassen  sich  nicht  überzeugen.  Sie
weigern  sich,  die  durchaus  negative  Anstrengung  des  Kapitalisten
und  die  positive  Tätigkeit  des  Arbeiters  gegeneinander  aufzurechnen. ­
  Die  meisten  von  ihnen  haben  auch  mit  ihrem  Spott  über
die  Furchtsamkeit  Mill’s  und  seiner  Freunde  nicht  gekargt.
Und  nun  die  bürgerlichen  Ökonomisten!  Ihr  findet,  sagen  sie,  die
Bodenrente  ungerechtfertigt,  weil  der  Fortschritt  der  Gesellschaft
mehr  als  die  Arbeit  des  Besitzers  daran  beteiligt  ist?  Gegen  welches
Einkommen  kann  aber  eine  derartige  Kritik  nicht  erhoben  werden?
Liegt  nicht  allen  Einkommen  ein  durchaus  soziales  Element  zugrunde, ­
  eben  das,  das  auch  die  Bodenrente  geschaffen  hat:  die
Nachfrage  nach  Gütern?  Das  Wachstum  der  sozialen  Nachfrage
bringt  dem  Kapital  wie  dem  Boden,  und  der  Arbeit  wie  dem  Kapital
unerwartete  und  manchmal  sehr  hohe  Einkünfte.  Hat  die  Entwicklung ­
  der  Nationalökonomie  nicht  nach  und  nach  das  Bestehen  einer
Menge  von  Renten  zu  unserer  Kenntnis  gebracht,  die  sich  von  der
Bodenrente  nur  durch  ihre  kürzere  Dauer  unterscheiden?  War  das
Vermögen  des  berühmten  Buckligen  der  Rue  Quincampoix*)  zur
1 )  Über  die  Unterscheidung'  zwischen  der  Berechtigung  des  mobilen  und  immobilen ­
  Eigentums  vgl.  Stüakt  Mill,  Principles,  B.  II,  Kap.  II,  §  1  und  Henky
Gboüge,  Fortschritt  und  Armut,  B.  VII,  Kap.  I  „Die  Einrichtung  des  Eigentums“, ­
  sagt  Stuakt  Mill  an  dieser  Stelle,  „besteht,  wenn  man  es  auf  seine  hauptsächlichsten ­
  Bestandteile  zurückführt,  in  der  Anerkennung  des  Rechtes  einer  jeden
Person,  ausschließlich  über  die  Dinge  zu  verfügen,  die  sie  durch  ihre  eigene  Anstrengung ­
  erzeugt  hat,  oder  die  sie  von  denen,  die  sie  erzeugt  haben,  sei  es  als
Geschenk,  sei  es  auf  Grund  eines  Vertrages,  ohne  Gewalt  oder  Betrug  erhalten  hat“.
Eine  derartige  Definition  bedeutet  allerdings  die  Unrechtmäßigkeit  des  Grundbesitzes.  —
Die  Definition  Henky  Geohgb’s  ist  eine  Wiederholung  der  von  Mill.  Er  nimmt  das
Haus  ais  von  dem  Grund  und  Boden,  auf  dem  es  steht,  unterschieden  an,  und  findet
das  Besitzrecht  am  Hause  berechtigt,  das  am  Grund  und  Boden  unberechtigt.
2 )  Zur  Zeit,  als  das  System  Law’s  auf  seinem  Höhepunkt  stand  und  ganz  Paris
die  Türen  der  Bank  Law’s  in  der  rue  Quincampoix  bestürmte,  um  Aktien  seiner
„Compagnie  d’Occident“  zu  zeichnen  (die  sich  mit  der  Ausbeutung  Kanadas  und  des
Mississippitales  befassen  sollte},  erwarb  ein  kleiner  Buckliger  in  wenigen  Wochen
            
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