Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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5.  Man  führt  gegen  den  Oktroi  ferner  an,  daß  seine  Durchführung ­
  ein  zahlreiches  Beamtenpersonal  erfordere  und  schon  darum
relativ  große  Kosten  verursache.  Dieser  Einwand  gilt  aber  mehr  oder
weniger  für  alle  indirekten  Verbrauchssteuern.
Die  Erhebungskosten  des  dazio  di  consumo  sind  in  der  Tat  im
allgemeinen  verhältnismäßig  hoch,  namentlich  in  den  kleineren  geschlossenen ­
  Gemeinden.  Hinsichtlich  der  Kostenfrage  sind  die  geschlossenen ­
  Orte  von  den  offenen  wegen  des  verschiedenen  Erhebungsmodus ­
  zu  scheiden.  Die  Erhebungskosten  betrugen  i.  J.  1903  in  den
offenen  Gemeinden  im  Durchschnitt  12,20  und  in  den  geschlossenen
15  °/ 0  des  Bruttoertrags.  Und  zwar  sind  sie  im  allgemeinen  um  so
höher,  je  kleiner  der  Ort  ist.  In  der  ersten  Ortsklasse  (über  50000
Einw.)  stellten  sie  sich  auf  13,12  und  in  der  vierten  (unter  8000  Einw.)
auf  21,37  °/ 0 1 ).  Im  einzelnen  aber  schwanken  die  relativen  Erhebungskosten ­
  von  Gemeinde  zu  Gemeinde  recht  erheblich;  sie  steigen
(im  Jahre  1911)  bis  auf  39,5  °/ 0  in  Marsala  an  und  sinken  bis  auf
8,3  °/ 0  in  Turin,  7,4  %  in  Rom  und  2,9  °/ 0  in  Busto  Arsizio  *  2 ).
6.  Gegen  den  Oktroi  wendet  man  weiter  ein,  daß  seine  Durchführung ­
  zu  ungleichmäßiger  Belastung  führe.  Es  sei  unbillig
und  ungerecht,  daß  diejenigen,  die  außerhalb  des  abgeschlossenen
Zollgebietes  in  den  Außenteilen  der  Gemeinde  wohnten,  der  Besteuerung ­
  zum  großen  Teil  entgingen,  obwohl  ihnen,  zumal  bei  den
heutigen  Verkehrseinrichtungen,  alle  Annehmlichkeiten,  die  das  Wohnen
in  der  Stadt  hat,  auch  zugute  kommen.  Darum  habe  die  steuerliche
Abgrenzung  von  Gemeindeteilen  immer  etwas  Willkürliches  an  sich.

')  Der  gesamte  Bruttoertrag  des  staatlichen  und  kommunalen  dazio  consumo
betrug  i.  J.  1903  in  den  (7982)  offenen  Gemeinden  37  437  938  L.,  die  Erhebungskosten ­
  stellten  sich  auf  4  569  419  L.
In  den  vier,  nach  der  Bevölkerungsgröße  des  Orts  unterschiedenen,  Klassen
der  geschlossenen  Gemeinden  berechneten  sich  (1903)  die  Erhebungskosten  wie  folgt:
Erhebungskosten
in  °/ 0  des
absolut  Bruttoertrags ­


Klassen

Bruttoertrag

I.  Kl.  (14  Gemeinden:  über  50  000  Einw.)  103  170  394  13  537  300
II.  Kl.  (38  Gemeinden:  20  000—50  000  Einw.)  28  196  761  4  665  981
III.  Kl.  (98  Gemeinden:  8000—20  000  Einw.)  24  169  472  4  670  730
IV.  Kl.  187  Gemeinden:  unter  £000  Einw.)  7  311  881  1  682  622

13,12
16,54
19,32
21,37

Summe  der  geschl.  Gemeinden  (I—IV)  162  848  508  24  436  633  16,00
(Atti  Parlam.,  Legisl.  XXII,  sess.  1904/05  Nr.  205,  S.  66  u.  100.)
2 )  Siehe  Annuario  statistico  delle  cittä  italiane,  V  (1913/14),  S.  149  ff.
            
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