Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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größere  Konsumtionskraft  der  größeren  Gemeinden  gegenüber  den
kleineren  spielt  hierbei  auch  eine  wichtige  Rolle.
2.  Man  bemängelt  ferner,  daß  die  staatlichen  dazi  di  consumo
und  dementsprechend  die  kommunalen  Zuschläge  dem  Gebote  der
Gerechtigkeit  zuwider  nach  der  Stückzahl  (z.  B.  bei  Yieh)  oder
nach  dem  Gewicht  (z.  B.  bei  Fleisch)  oder  nach  dem  Maß  (z.  B.
bei  Wein)  und  nicht,  den  örtlichen  und  zeitlichen  Preisschwankungen
folgend,  nach  dem  Werte  der  Objekte  bemessen  sind.  Wertsteuern
haben  allerdings  den  Vorzug,  sich  der  Zahlungsfähigkeit  der  Konsumenten ­
  besser  anzupassen,  allein  ihrer  Durchführung  stehen
Schwierigkeiten  entgegen.  Sie  würde  zahlreiche  Kontrollmaßnahmen
und  »Vorkehrungen  gegen  Unterschleife  erfordern,  damit  den  Verkehr
erschweren  und  leicht  zu  Streitigkeiten  zwischen  Steuerpflichtigen
und  Behörde  Anlaß  geben.  Übrigens  sind  die  vom  Gerechtigkeitsstandpunkt ­
  gegen  den  dazio  consumo  vorgebrachten  Argumente  von
nur  relativer  Bedeutung,  da  die  eigentlichen  kommunalen  dazi  di
consumo  ad  valorem  (bis  zum  Maximalmaß  von  20  °/ 0 )  erhoben
werden  *).
3.  Man  bekämpft  vom  sozialpolitischen  Gesichtspunkt  aus  besonders ­
  das  dem  staatlichen  dazio  consumo  und  seinen  Zuschlägen
zugrunde  liegende  Ortsklassenprinzip  mit  seiner  Differenzierung
der  Steuersätze.  Es  beruht  bekanntlich  auf  dem  Gedanken,  daß  mit
der  Bevölkerungsgröße  des  Orts  der  relative  Reichtum  und  Wohlstand ­
  der  Bevölkerung  zunimmt.  Dieses  Kriterium  hat  zu  scharfem
Widerspruch  herausgefordert.  „Wenn  der  dazio  Waren  träfe,  die  zu
Luxuszwecken  bestimmt  sind,  hätte  die  Abstufung  der  Tarife  nach
der  Bevölkerungsziffer  der  Gemeinden  einen  berechtigten  Grund;
da  er  aber  stattdessen  Objekte  des  notwendigen  Nahrungskonsums
trifft,  macht  er  die  Lage  der  Klasse  des  Proletariats  in  den  größeren
Städten  des  Königreichs  nur  noch  elender 2 ).“  Dieser  Argumentation,
an  sich  wohl  richtig,  steht  aber  wieder  der  fiskalische  Gesichtspunkt
entgegen;  die  größeren  Städte  gerade  sind  bei  ihrem  starken  Steuerbedarf ­
  besonders  darauf  angewiesen,  ihre  Einnahmequellen  ergiebig
schlossenen  Gemeinden  der  4.  Klasse  (unter  8000  Einw.)  betrug  die  Kopfquote
3,78  L.  (siehe  oben  S.  118).
1 )  Bonomi  befürwortet,  in  Übereinstimmung  mit  Conigliani,  die  Verschmelzung
des  staatlichen  Oktroi  mit  dem  kommunalen  Zuschlag  zu  einer  einzigen,  nach  oben
begrenzten,  Abgabe  (a.  a.  0.  S.  133).
2 )  Bonomi  a.  a.  0.  S.  134.
            
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