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Drittes Kapitel.
Eigene direkte Steuern und andere Gremeindeabgaben.
I. Ihre Stellung im Gemeindeabgabenwesen im
allgemeinen.
Die übrigen Steuern außer den Zuschlägen zu der Grund- und
Gebäudesteuer und dem dazio consumo bilden materiell nur eine Ergänzung
jener beiden bisher behandelten Steuerarten. Sie erbringen
in ihrer Gesamtheit zwischen */ 4 und Vs des Gesamtabgabenertrags
und rund V« der ordentlichen Gesamteinnahmen, während 4 /? der
letzteren auf die Zuschläge und den dazio consumo entfallen. So
ergaben sie i. J. 1912 im ganzen 114,7 Mill. L. gegenüber 509,8 Mül.
Gesamtabgabenerträgnis und 683 Mill. ordentlichen Gesamteinnahmen.
Zu der Gesamtsumme von 114,7 Mill. L. trugen bei:
In
1000 Lire
In %
1. Familiensteuer
32 576
28,39
2. Yiehsteuer
20 458
17,84
3. Gewerbesteuer (eserc. e riv.)
14 683
12,80
4. Mietsteuer
7 438
6,48
5. Sonstige Steuern
u. Abgaben
39 586
34,49
Sa. (1—5
114 741
100,00
Die Familiensteuer, eine persönliche, der deutschen Einkommensteuer
verwandte Abgabe, ist hiernach nächst den Immobiliarsteuerzuschlägen
und der Yerbrauchsbesteuerung finanziell am wichtigsten
im Gemeindeabgabensystem. Ihr folgt die Yiehsteuer, eine landwirtschaftliche
Sondergewerbesteuer. Ihr schließt sich an die Gewerbesteuer
(tassa di esercizio e rivendita), eine allgemeine Steuer
vom Gewerbeertrage. In ziemlich weitem Abstande kommt die Mietsteuer,
eine direkte Aufwandsteuer.
Sonstige Steuern und Abgaben sind: Steuern auf Reit-, Zugund
Lasttiere, zum Teil direkte Aufwand-, zum Teil gewerbliche
Sondersteuern, weiter Steuern auf das Halten von Dienstboten, Hunden
und Wagen, in der Hauptsache direkte Aufwandsteuern, ferner
Steuern auf Photographien und auf Schilder, auf Fahrräder und
Kraftwagen, ein Gemisch von Aufwand- und gewerblichen Sonder