Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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wird  daher  sein  müssen,  die  Familiensteiier  in  ihrer  gegenwärtigen
Gestalt,  wenigstens  in  den  größeren  Städten,  durch  eine  zeitgemäße,
vollkommenere  Form  der  Subjektsteuer  auf  der  Grundlage  der  Ermittelung ­
  des  Einkommens  nach  Höhe  und  Zusammensetzung  abzulösen ­
  oder  ihr  doch  eine  solche  ergänzend  an  die  Seite  zu
stellen  *  1 ).
Italien  und  die  Inseln  (mit  Eücksicht  auf  die  besonderen  wirtschaftlichen  und  sozialen
Verhältnisse  jener  Gebietsteile).  Es  schließt  die  unteren  Einkommen  von  der  Steuer
aus,  indem  es  bestimmt  (Art.  19),  daß  frei  zu  lassen  sind  die  Einkommen  bis  400  L.
in  den  Orten  bis  zu  10000  Einw.,  bis  600  L.  in  denen  bis  zu  20000  Einw.,  bis  800  L.
in  denen  bis  zu  50000  Einw.  und  bis  1000  L.  in  den  Städten  mit  über  50000  Einw.
Diese  Untergrenzen  können  die  Gemeinden  nur  erhöhen,  nicht  aber  herabsetzen
(Art.  20),  ausnahmsweise  nur  dann,  wenn  sie  durch  ein  königliches  Dekret,  nach
Anhören  des  Staatsrates,  und  unter  der  materiellen  Voraussetzung,  daß  die  gesetzliche ­
  Grenze  der  Zuschläge  zu  den  direkten  Staatssteuern  erreicht  ist,  dazu  ermächtigt ­
  sind  (Art.  32).  Das  steuerfreie  Minimum  ist  um  die  Hälfte  zu  erhöhen,
wenn  die  Zahl  der  Familienglieder,  die  in  Gemeinschaft  mit  dem  Steuerpflichtigen
leben  und  von  ihm  zu  unterhalten  sind,  mehr  als  vier  beträgt  (Art.  21  Abs.  1).
Dagegen  ist  es  um  den  vierten  Teil  zu  ermäßigen  bei  Einzelpersonen  (Art.  21  Abs.  2).
Eine  nach  unten  progressive  Gestaltung  der  Steuer  in  den  unteren  Steuerklassen
ist  unzulässig  (Art.  22).  Jedoch  wird  eine  progressive  Besteuerung  nicht  gefordert.
1 )  Die  Familiensteuer  findet  in  der  italienischen  Literatur  eine  sehr  verschiedene
Beurteilung.  Es  fehlt  ebensowenig  an  leidenschaftlichen  Gegnern  wie  an  begeisterten
Verteidigern.  Auf  der  einen  Seite  rühmt  man  sie  als  die  vollkommenste  Form  der
Gemeindesteuern,  auf  der  anderen  bekämpft  man  sie  als  willkürlich  und  lästig.
Zu  den  Anhängern  gehört  Cer  es  a  (Le  imposte  locali,  VI).  Nach  ihm  „soll
die  Familiensteuer  die  Hauptsteuer  (imposta  madre)  der  italienischen  Gemeinden
bilden,  die  eigentliche  lokale  Steuer,  auf  die  unsere  Munizipien  die  Basis  des  eigentlichen ­
  Finanzsystems  stützen  sollen.  Die  Familiensteuer  muß  eine  direkte  Steuer
vom  Einkommen  sein:  was  auch  immer  ihr  Name  sein  mag,  sie  soll  für  Italien  das
werden,  was  die  Armensteuer  (Poor  rate)  für  England  ist,  der  Angelpunkt  des
lokalen  Wirtschaftssystems.  —  Die  historischen  Traditionen  sprechen  alle  für  diese
Steuerform  .  .  .,  und  die  Geschichte  hat  sie  uns  überliefert  als  fuocatioo,  catasto,
lega,  fodio,  gabella  dei  fumanti,  casa,  famiglia  u.  dgl.  .  .  .“  Dagegen  wird  iie
Familiensteuer  bekämpft  von  Bar  dar  i  als  ein  Überrest  aus  dem  Mittelalter;  sie
erinnere  an  die  taille  eotumiere  von  1292,  welche  alle  Arbeiter  und  Tagelöhner
traf,  an  die  tassa  di  fuocaggio  Alfons  I.  von  Aragonien  von  1442,  an  die  piemontesisohen
  Edikte  von  1636  und  1692  and  an  das  von  den  Ökonomisten  so  verurteilte
Kopfstenersystein  (Cereseto,  I,  S.  253).  Auch  Soro-Delitala  (II  sistema  tributario
dei  eomuni  e  delle  provinoie)  wendet  sich  gegen  sie.  Sie  sei  die  drückendste  aller
Auflagen,  weil  sie  darauf  abziele,  auch  die  kleinen  Einkommen  von  unter  400  L.
zu  treffen,  welche  gerade  behufs  Entlastung  der  unteren  Klassen  von  der  staatlichen ­
  tassa  di  riochezza  mobile  ausgeschlossen  worden  seien,  während  so  die  Gemeinden ­
  durch  ein  System  von  Vexationen  und  Willkür  die  Lage  des  Armen  mehr
erschwerten  denn  je.  Desgleichen  bekämpft  sie  Ellena  (Archivio  di  Statistica,
1878,  fase.  IV,  S.  28).  Sie  „ist  ihrer  inneren  Natur  nach  schlecht  und  es  ist  sehr
            
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