Object: Grundriß des deutschen Zollrechts

Vorwort. 
Der vorliegende Grundriß ist hervorgegangen aus einer 
Reihe von Vorträgen, die der Verfasser wiederholt in amt- 
lichen Lehrgängen für Zollbeamte gehalten hat. Diese ver- 
folgten den Zweck, älteren und jüngeren Beamten, die zum 
Teil über eingehende berufliche Kenntnisse verfügten, das ge- 
samte Gebiet des Zollrechts einmal im Zusammenhange vor- 
zuführen und dadurch das Verständnis für die aus der täg- 
lichen Anwendung im Berufe bekannten Einzelvorschriften zu 
fördern und zu vertiefen. Gleichzeitig sollte auch neu einge- 
tretenen Beamten ohne besondere Vorkenntnisse ein erster 
planmäßiger Überblick über das gesamte deutsche Zollrecht 
vermittelt werden. Beiden Gruppen der Hörer war am besten 
durch eine Darstellungsart gedient, die die verwirrende Fülle 
der Einzelheiten vermied und dafür die leitenden wirtschaft- 
lichen und rechtlichen Gesichtspunkte um so deutlicher heraus- 
stellte, so daß ein Gerüst des ganzen Zollrechts erkennbar 
wurde, an das ein jeder seine vorhandenen oder später zu er- 
werbenden Sonderkenntnisse unschwer angliedern konnte. Jene 
Einzelheiten, die in ihrer Gesamtheit das Riesengebiet der 
Zolltechnik ausmachen, konnten und sollten auch nicht dar- 
gestellt werden, vielmehr wurden von ihnen nur die gebracht, 
die zum Verständnis des Stoffes wesentlich waren. 
Dasselbe Ziel ist diesem Grundriß gesteckt. Er ist vor allem 
für den Nichtjuristen bestimmt, der sich in großen Zügen die 
Gründe, die zu den verschiedenen Einrichtungen des Zoll- 
wesens geführt haben, und die inneren Zusammenthänge dieses 
ganzen eigenartigen Rechtsgebietes nebst den hauptsächlichen 
zur Zeit geltenden Bestimmungen vor Augen führen will. Der 
Verfasser war daher bestrebt, vor allem zwei Forderungen zu 
erfüllen: Zunächst den Stoff so übersichtlich und folgerichtig 
wie nur möglich zu gliedern und ferner die einfachste und an- 
schaulichste Ausdrucksweise zu wählen, die die Art des Stoffes 
überhaupt zuläßt. Das Werkchen ist also nicht als Nachschlage- 
buch, sondern als eine zum Lesen im Zusammenhange be- 
stimmte Schrift gedacht. 
Anregungen zur Verbesserung und zum Ausbau der vor- 
liegenden Fassung würden dankbar begrüßt werden. 
U önigs wusterh au s en, im Januar 1927. 
Der Verfasser.
	        
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