Metadata : Kaufmanns Herrschgewalt

XII.  Lebensunterhalt  in  Großbritannien  und
in  den  Vereinigten  Staaten.’)
Wenn  man  gefragt  würde,  über  welchen  Gegenstand  der  Brite
in  bezug  auf  die  Vereinigten  Staaten  mit  am  schlechtesten  unterrichtet ­
  ist,  dann  müßte  man  zweifellos  antworten:  über  die  vergleichsweisen ­
  Kosten  des  Lebensunterhaltes  in  der  alten  und
neuen  Welt.
Höchstwahrscheinlich  dürfte  es  eine  lange  Zeit  erfordern  und
einige  Schwierigkeiten  verursachen,  die  allgemeine  Anschauung
zu  beseitigen,  welche  unlängst  durch  die  Worte  einer  hochstehenden ­
  englischen  Autorität  Ausdruck  fand,  daß  nämlich  die  Vereinigten ­
  Staaten  ein  vollkommenes  Eldorado  für  die  arbeitenden
Klassen  sein  würden,  wenn  der  Lebensunterhalt  dort  nicht  so
teuer  wäre.  Man  kann  den  Ursprung  solcher  Ansicht  leicht  nachweisen.
  Der  Brite  kommt  nach  Neuyork  und  nimmt  einen  Wagen,
der  schon  seit  einigen  Stunden  auf  die  Ankunft  des  Dampfers
gewartet  hat;  natürlich  muß  er  einen  außerordentlich  hohen  Fuhrlohn
  zahlen;  er  bestellt  eine  Flasche  importierten  Wein  und  findet
dieselbe  weit  teurer,  als  in  seiner  englischen  Heimat;  ferner  macht
er  die  Erfahrung,  daß  auch  Kleider,  aus  importierten  Stoffen  gefertigt, ­
  viel  teurer  sind;  all  dieses  übt  den  allerersten,  und  daher
auch  dauernden  Eindruck  auf  ihn  aus.  Wenn  er  nach  seiner
Rückkehr  in  seine  englische  Heimat  gefragt  wird,  worin  ihm  der
Lebensunterhalt  in  den  Vereinigten  Staaten  teurer  als  in  Großbritannien ­
  erscheine,  gibt  er  immer  wieder  diese  drei  Erfahrungen
an.  Dennoch  vergegenwärtigen  sie  nicht  einmal  die  Hauptausgabequellen ­
  für  den  Fremden,  geschweige  denn  für  den  Einheimischen.
Nach  den  Hotelkosten  in  England  befragt,  erklärt  er,  dieselben
seien  geringer  als  in  der  Republik  der  Vereinigten  Staaten,  wo
die  Preise  in  den  besten  Hotels  von  14  zu  18  Sh.  täglich  betragen.

l )  Zuerst  veröffentlicht:  September  1894.
            
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