Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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aus  mindestens  drei  vom  Gemeinderat  (Oonsiglio  comunale)  gewählten
Mitgliedern  bestehenden  Kommission  (Art.  15  Reglern.).  Die  Namen
der  Beitragspflichtigen,  der  von  ihnen  selbst  deklarierte  und  der  von
der  Kommission  ermittelte  Mietwert,  sowie  der  zu  zahlende  Steuerbetrug ­
  sind  in  eine  Liste  einzutragen,  die  im  Gemeindebureau  öffentlich
zur  Einsicht  auszulegen  ist  (Art.  19  Reglern.).  Die  endgültigen  Ergebnisse ­
  sind  in  Heberollen  (ruoli)  einzutragen.  Sie  werden  vom
Präfekten  vollzogen  und  vom  Sindaco  veröffentlicht.  Ein  umfassendes
Rechtsmittelverfabren  ist  vorgesehen.
II.  1.  Die  Bewegung  der  Erträge  der  Mietsteuer  ist  aus
folgender  Tabelle  ersichtlich  *):

Jahr:

Lire:

Jahr:

Lire;

1871

1  046  960

1884

1  110  831

72

604  556

85

1  121  922

73

609  246

86

1183  008

74

1  240  842

87

1  253  515

75

1  243  001

89

1  578  351

76

609  345

1891

1  500  139

77

626  285

95

1  666  521

78

682  300

97

1  719  526

79

1  468  684

99

2  785  139

1880

1  419  275

1905

3  241  378

81

1  168  673

07

3  326  328

82

1  005  243

1912

7  437  871

83

1  002  905

Die  Erträge  zeigen  hiernach  eine  sehr  ungleichmäßige  Gestaltung;
im  ganzen  aber  sind  sie  erheblich  gestiegen,  namentlich  von  1907  bis
1912  (um  weit  über  das  Doppelte).  Im  Jahre  1883  erbrachte  sie
weniger  als  i.  J.  1871  und  i.  J.  1897  nur  rund  250  000  L.  mehr  als
i.  J.  1879.  Von  1871  bis  1897  ist  das  Gesamterträgnis  unerheblich
gestiegen,  dagegen  hat  es  sich  von  1897  bis  1912  mehr  als  vervierfacht. ­
  Diese  erhebliche  Steigerung  beruht  indes  zum  großen  Teil
auf  dem  Zuwachs  von  Gemeinden,  die  zur  Anwendung  der  Mietsteuer
übergingen.
2.  Im  Jahre  1887  hatten  690  Gemeinden  und  29  „Fraktionen“
die  Wohnungsabgabe,  von  denen  515  und  26  Fraktionen  einen  Proportional-, ­
  die  übrigen  einen  Progressivsteuerfuß  aufwiesen;  203  Gemeinden ­
  hatten  überhaupt  kein  steuerfreies  Minimum,  83  ein  solches

')  Siehe  Annuario  statistico  italiano  per  1’  1899  (S.  975)  u.  per  1’  1912  (S.  381  ff.).
            
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