Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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zunächst  ohne  Einfluß.  Da  die  Zuschläge  von  den  Gemeinden  in
einer  Gesammtsumme  festgesetzt  werden,  die  dann  auf  die  Grundstücke ­
  und  Gebäude  verteilt  wird,  so  erklärt  sich,  obwohl  die  Mietwertsteigerungen
  unberücksichtigt  zu  bleiben  hatten,  daß  die  Erträge
der  Gebäudesteuerzuschläge  von  1889  bis  1894  gestiegen,  die  der
Grundsteuerzuschläge  dagegen  (von  78,3  i.  J.  1889  auf  77,6  i.  J.  1891,
auf  77,9  Müll.  L.  i.  J.  1894)  gefallen  sind.  Erst  unter  der  Herrschaft
des  Gesetzes  von  1894,  das  jene  Beschränkung  des  Ges.  v.  1888  aufhob, ­
  konnten  alle r )  Gemeinden  die  Zuschlagsbesteuerung  innerhalb
des  zulässigen  Spielraums  auf  alle  Mietwertsteigerungen,  die  bisher
nur  der  staatlichen  Besteuerung  zugute  kamen 2 ),  ausdehnen.  Aus
diesem  Umstande  erklärt  sich  im  wesentlichen  einerseits  die  starke
Mehrung  der  Erträge  der  Gemeindezuschläge  von  1894  auf  1895,
andererseits  die  relativ  viel  stärkere  Steigerung  der  Zuschläge  in  den
„geschlossenen“  Gemeinden  und  namentlich  in  den  Provinzhauptorten
gegenüber  den  „offenen“  Kommunen 3 ).
Wenn  wir  die  Entwicklung  der  Gemeindezuschläge  weiter  verfolgen, ­
  so  ist  die  sprunghafte  Aufwärtsbewegung  von  1902  bis  1905,
namentlich  der  Grundsteuerzuschläge,  auffallend.  Diese  Steigerung
ist  wohl  zu  nicht  geringem  Teile  eine  Wirkung  des  Ges.  v.  23.  Januar
1902,  das  die  kommunalen  Verbrauchssteuern  auf  Mehl  und  Mehlprodukte ­
  abschaffte,  so  daß  der  hierdurch  herbeigeführte  —  für
manche  Gemeinden,  namentlich  des  Südens,  nicht  geringe  —  Steuerausfall ­
  zum  Teil  durch  Zuschläge  gedeckt  wurde.  Von  1906  ab  sind
die  Einnahmen  aus  den  Zuschlägen  für  die  Gemeinden  wie  für  die
Provinzen  sehr  stark  gestiegen,  besonders  stark  von  1910  bis  1912
(für  die  Gemeinden  um  42,2  Milk  L.  von  1906  bis  1912,  davon  allein
um  20,4  Mül.  in  den  beiden  letzten  Jahren,  für  die  Provinzen  um
30,2  bzw.  13,1  Mül.).  Diese  Erscheinung  ist  um  so  bemerkenswerter,
als  die  Mehreinnahmen  fast  ausschließlich  auf  Nord-  und  Mittelitalien
entfallen.  So  haben  sich  die  Erträgnisse  aus  den  Gemeindezuschlägen
in  dem  5  jährigen  Zeitraum  1907/12  im  ganzen  um  36,4  Mill  L.
erhöht,  hiervon  kommen  auf  Süditalien  und  die  Inseln  nur  1,4  Mül.,
dagegen  8,5  Mill.  auf  den  mittleren  und  26,5  Mill.  auf  den  nördlichen
Teil  Italiens.  (S.  Tabelle  I  Anh.)  Diese  auffallend  geringe  Steigerung ­
  der  Zuschlägeerträge  im  südlichen  und  insularen  Teil  dürfte
0  Rom  und  Neapel  schon  früher.
2 )  So  sind  die  Erträge  der  staatlichen  Gebäudesteuer  von  1891  auf  1892  um
etwa  8  Mill.  L.  gestiegen.  Vgl.  Annuario  statistico  it.  1905/07  S.  864.
3 )  S.  Tabelle  auf  S.  49  Anm.
            
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