Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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dagegen  ist  das  Verhältnis  im  allgemeinen  umgekehrt:  hier  übersteigt,
mit  Ausnahme  von  Süditalien,  in  der  Regel  die  gemeindliche  Prokopfquote ­
  die  staatliche.  Diese  steuerlichen  Unterschiede  treten  besonders ­
  scharf  wieder  in  Norditalien  hervor  und  hier  namentlich  für
die  Provinzhauptorte  (Belastung  pro  Kopf  mit  staatlicher  gegenüber
gemeindlicher  Gebäudesteuer;  10,50  gegen  6,56  L.,  mit  Grundsteuern:
1,04  gegen  1,22  L.).
Wie  die  höheren  Prokopfbeträge  der  Gemeinde-  gegenüber  der
staatlichen  Grundsteuer  im  Gegensatz  zu  den  viel  höheren  Prokopfquoten ­
  der  staatlichen  gegenüber  der  gemeindlichen  Gebäudebesteuerung ­
  dartun,  werden  die  innerhalb  der  großen  Bevölkerungszentren
liegenden  unbebauten  Grundstücke  vielfach  stärker  zur  Gemeindebesteuerung ­
  herangezogen  als  die  bebauten.  Diese  Erscheinung  erklärt
sich  daraus,  daß  die  Grund-  und  Gebäudesteuerzuschläge  in  einer
Gesamtsumme  festgesetzt  werden  1 ).  Die  Gebäudesteuer  beruht  aber
auf  einer  viel  beweglicheren  Basis  als  die  Grundsteuer.  In  Mailand
z.  B.  betrugen  die  Einnahmen  (Istbeträge)  aus  der  staatlichen  Gebäudesteuer ­
  i.  J.  1907:  7  851534  L.  und  aus  der  staatlichen  Grundsteuer; ­
  105636  L.  DieZuschläge  erbrachten:  5655963  bzw.  194587  L.
Hiernach  übersteigt  die  kommunale  um  etwa  84 0 /„  die  staatliche
Grundsteuerlast,  während  die  kommunale  Gebäudesteuerlast  um  fast
28°/o  niedriger  als  die  staatliche  ist.  Daß  da  unter  Umständen  die
Liegenschaften  zu  schwer  belastet  sein  mögen,  ist  kaum  zu  bestreiten.
In  Erkenntnis  dieses  Mangels  hatte  Magliani  schon  i.  J.  1878,
wenigstens  für  die  größeren  Bevölkerungszentren,  die  Trennung  der
Gebäude-  von  den  Grundsteuerzuschlägen  gefordert.
II.  Die  durchschnittlichen  Prokopfbeträge  der  Gemeindezuschläge
sind  natürlich  im  Verhältnis  der  Gemeinden  zueinander  sehr  verschieden ­
  groß;  sie  schwanken  nach  den  Ergebnissen  der  Statistik  für
das  Jahr  1907  zwischen  0  und  40—45  L.  (in  der  Provinz  Rom).
Nach  der  Größe  dieser  Kopfanteile  gegliedert,  verteilen  sich  die  Gemeinden ­
  (für  1907)  auf  das  ganze  Königreich  wie  auf  Nord-,  Mittel-,
Süditalien  und  die  Inseln  wie  folgt 3 ):
(Tabelle  siehe  S.  58.)
Auch  nach  umstehender  Übersicht  ergibt  sich  eine  im  allgemeinen
höhere  durchschnittliche  Kopfbelastung  im  Norden  als  in  den  anderen  1  2

1 )  S.  Magliani  in  der  „Nuova  Antologia“  1878,  Alessio,  Saggio  sul  sistema
tributario,  Bd.  I,  S.  260ff.,  Conigliani  a.  a.  O.  8.  195f.
2 )  Aufgestellt  nach  den  Berechnungen  in  der  Statistik  für  1907.
            
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