Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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den  Schultern  der  Grund-  und  Gebäudebesitzer.  Sie  beträgt  im
ganzen  über  eine  halbe  Milliarde 1 ).  Man  kann  wohl  daran  zweifeln,
ob  diese  hohe  Steuerlast  noch  in  einem  gesunden  Verhältnis  zum
Reichtum  und  zur  Produktivkraft  des  Landes  steht.  Schätzen  wir
das  Volkseinkommen  Italiens  auf  rund  5V 2  Milliarden  Lire  und
rechnen  3 1 / 2  Milliarden  auf  Einkünfte  aus  Grund-  und  Gebäudebesitz, ­
  so  wären  diese  im  Durchschnitt  mit  etwa  15  °/ 0  *  2 )  belastet
Dabei  ist  nicht  einmal  die  Belastung  des  Grundbesitzes  mit  anderen
Abgaben  wie  Viehsteuer,  Eamiliensteuer  u.  dgl.  mit  eingerechnet.
So  können  wir  uns  des  Eindrucks  nicht  erwehren,  daß  die
Grund-  und  Gebäudebesteuerung  in  Italien  seitens  des  Staates  und
der  Kommunalkörper  schon  vielfach  bis  an  die  Grenzen  ihrer  Leistungsfähigkeit ­
  und  Elastizität  angespannt  ist.  Jede  direkte  Steuer,  in
welcher  Gestalt  sie  auch  erscheinen  mag,  hat  immer  nur  eine  relativ
beschränkte  finanzielle  Auswertbarkeit.  In  einem  namentlich  jungen
Staate  mit  großem  Steuerbedarf  sind  daher  Verbrauchssteuern,  Verkehrsabgaben ­
  und  andere  indirekte  Steuerformen  eine  unabweisbare
Notwendigkeit.
III.  Die  schwierigste  Frage  wohl  aber  ist  die,  wie  die  kommunale ­
  Grund-  und  Gebäudebesteuerung  in  Italien  vom  Standpunkt  der
Gerechtigkeit  zu  beurteilen  ist.  Diese  Frage  ist  um  so  schwieriger
als  wir  bezüglich  der  Fernwirkung  der  Immobiliarsteuern  durch  die
Überwälzungsvorgänge  noch  im  Dunkeln  tappen.
Die  gestellte  Frage  schließt  die  Vorfrage  in  sich,  das  Grundproblem ­
  der  Kommunalbesteuerung  überhaupt:  Ist  und  inwieweit  ist
eine  besondere  Belastung  des  Grund-  und  Gebäudebesitzes  (sowie  des
Gewerbes)  mit  Realsteuern  zu  fordern?  In  der  Theorie  befürwortet
man  eine  solche  Sonderbelastung  unter  dem  Gesichtspunkt  des  Grundsatzes ­
  von  Leistung  und  Gegenleistung,  indem  die  Grund-  und  Hausbesitzer ­
  durch  die  Gemeindeaufwendungen  besonders  bereichert  würden
J )  Staatliche  Grund-  und  Gebäudesteuer  1912/13:  190,4  MOL,  Gemeindezuschläge
1912:  194,4  MiO.  und  Provinzialzuschläge  1912;  120,8  Mül.  Lire.
2 )  Die  Schätzungen  des  Volkseinkommens  und  Volksvenn  ögens  Italiens  weichen
natürlich  sehr  voneinander  ah.  Ersteres  wird  nach  mehr  oder  weniger  optimistischen
Berechnungen  auf  3‘/ 2  bis  5  Milliarden  Lire  geschätzt.  Das  Volksvermögen  Italiens
wird  von  Nitti  (La  ricchezza  dell’  Italia,  Torino,  1905)  für  1903  auf  65  Milliarden
veranschlagt,  Prinzivalle  (La  ricchezza  privata  in  Italia,  Napoli,  1909)  kommt
für  1908  zu  gleichem  Ergebnis.  S.  auch  Pantaleoni;  Ammontare  probabile  della
ricchezza  privata  in  Italia  dal  1872  al  1889,  im  „Qiornale  degli  Economisti“,
August  1890.  —  Disegno  di  legge  (Angelo  Majorana)  —  Eiordinamento  dei  tributi
comunali  —  sednta  del  14  die.  1905,  S.  13  (Atti  pari.,  legisl.  XXII,  No.  339).
            
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