Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Auch  in  Oesterreich  beständen  aber  ähnliche  Verschiedenheiten  im  Altersaufbau, ­
  die  auf  das  Beitragserfordernis  in  Landwirtschaft  und  Industrie  einen
maßgebenden  Einfluß  ausüben  müßten.  Eine  Differenzierung  der  Beiträge  zwischen
Landwirtschaft  und  Industrie  wäre  aber  durchaus  nicht  zu  rechtfertigen,  denn  die
Ursache  der  verschiedenen  Altcrsverteilnng  liege  nahezu  ausschließlich  in  den
Wanderverhältniffen  der  Bevölkerung.  Es  sei  kaum  anzuzweifeln,  daß  nur  die
Abwanderung  junger  Personen  aus  den  ländlichen  Gebieten  in  die  städtischen,
das  heißt  aus  ländlichen  Berufen  in  die  industriellen  und  die  Rückkehr  älterer
Personen  zur  Landwirtschaft  so  wesentliche  Verschiebungen  der  Altersverhältnissc
zur  Folge  haben,  eine  Erscheinung,  die  als  „Landflucht"  bekannt  sei.  Daß  dieser
ständige  Verlust  an  jüngeren  Versicherten,  also  an  wesentlich  besseren  Risken,  die
Versicherung  für  ländliche  Gebiete  systematisch  ungünstiger  gestaltet  als  für  städtische,
sei  eine  Tatsache,  für  welche  offenbar  nicht  die  Landwirtschaft  verantwortlich
gemacht  werden  könne.  Es  wäre  augenscheinlich  ungerecht,  wenn  man  die  Landwirtschaft ­
  auch  noch  zu  höheren  Beiträgen  dafür  heranziehen  wollte,  daß  sie  ihre
jüngeren  Arbeitskräfte  der  Industrie  zur  Verfügung  stelle  und  die  älteren  wieder
übernehme.  Daraus  ergebe  sich  die  Notwendigkeit  der  Schaffung  einer  Reichsversicherungskasse, ­
  die  allein  einen  durch  die  Wanderbewegung  nicht  wesentlich
berührten  Kreis  umfassen  könne.

Altersaufbau  und  Wanderbewegmng.
Wie  sieht  es  nun  mit  den  Beweisen  der  Regierungsvorlage  für  ihre  apodiktischen ­
  Behauptungen  aus?  Statt  eines  umfassenden  Beweises  finden  wir  eine
kleine  Tabelle,  die  überdies  so  deutlich  gegen  die  Behauptung  des  Entwurfes
spricht,  daß  die  Beweisführung,  kaum  begonnen,  sofort  wieder  abgebrochen  wird.

Unter  1000  Berufstätigen  überhauvt  (Selbständige,  Unselbständige,
Mithelfer)

der  Länder

gehören  d.  Landu.
  Forstwirtschaft
an

stehen  im  Alter
zwischen  51  bis
65  Jahren

sind  jährl.  Rentenfälle ­
  zu  erwarten ­


Niederösterreich

191

125

8°5

Böhmen

264

GC

117

Steiermark  -  -  -

605

180

125

Galizien

714

147

88

Beim  ersten  Schritt  stolpert  man  gleich  über  die  Tatsache,  daß  das  agrarische ­
  Galizien  einen  günstigeren  Altersaufbau  hat,  als  das  industrielle  Böhmen
und  keinen  wesentlich  ungünstigeren  als  Niederösterreich.  Dem  entspricht  es  auch,
daß  Galizien  weniger  Rentenfälle  erwarten  läßt  als  Böhmen  und  nicht  viel  mehr
als  Niederösterreich.
Für  diese  auffallende  Erscheinung  weiß  die  Regierungsvorlage  keine  andere
Erklärung,  als  daß  die  Ausnahmsstellung  Galiziens  offenbar  darauf  zurückzuführen ­
  sei,  daß  hier  die  Wanderbcwcgung  noch  nicht  so  starke  Dimensionen  angenommen ­
  hat,  wie  bei  anderen  Ländern.
Das  erste  Versagen  des  Beweisapparates  hindert  die  Regierungsvorlage
daran,  eine  Antwort  auf  die  Frage  zu  suchen,  warum  das  vorwiegend  industrielle
Böhmen  einen  weit  ungünstigeren  Altersaufbau  als  das  agrarische  Galizien  aufweist ­
  und  nicht  viel  weniger  Rentenfälle  zu  erwarten  hat  als  die  agrarische
            
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