Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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Politische  Lasten  auf  sich  zu  nehmen.  Macht  man  nun  die  Höhe  der  Beitragssätze
von  den  Beschlüssen  der  Betriebsinhaber  oder  ihrer  Vertreter  abhängig,  dann  läßt
sich  voraussagen,  daß  sie  jeder  Erhöhung  der  Prämien  ihre  Zustimmung  systematisch ­
  versagen  werden.  Nicht  weniger  gewiß  ist  cs,  daß  eine  Unternehmermajorität
  im  Vorstande  der  Unfallverhütung  keinerlei  Sympathie  entgegenbringen
wird.  Selbst  Beitragshinterziehungcn  fanden  bisher  eine  milde  Beurteilung.  Die
Anstaltsbureankratie  wird  sich  aber  notgedrungen,  um  ihre  eigenen  Interessen  nicht
zu  gefährden,  der  Vorstandsmajorität  anpassen.
Der  Vorstand  der  territorialen  Unfallversichernngsanstalten  besteht  gegenwärtig ­
  zu  je  einem  Drittel  aus  gewählten  Vertretern  der  Unternehmer  und  der
Arbeiter  und  den  von  der  Negierung  ernannten  Mitgliedern.  Da  die  Regierung
bei  den  Ernennungen  sich  seit  langer  Zeit  von  politischen  Motiven  leiten  läßt,
besteht  gegenwärtig  eine  geschlossene  Majorität  der  Unternehmer  in  den  Vorständen.
Hier  wäre  eine  durchgreifende  Reform  notwendig.  Die  Vorlage  schlägt  aber  den
Weg  der  Verschlechterung  und  nicht  der  Verbesserung  ein,  da  der  Vorstand  künftig
zu  zwei  Dritteln  aus  Unternehmern  und  zu  einem  Drittel  aus  Versicherten  bestehen
soll.  Der  Obmann  ist  aus  den  Reihen  der  Unternehmer,  der  Obmannstellvertreter
aus  den  der  Versicherten  zu  wählen.  Nur  in  Angelegenheiten  der  Unfallverhütung
und  -Entschädigung  soll  der  Vorstand  in  einer  Zusammensetzung  von  gleich  vielen
stimmberechtigten  Vertretern  der  Betriebsinhaber  und  Versicherten  entscheiden.
Die  Zweidrittelmajorität  der  Bctriebsinhaber  wird  nun  sicherlich  dazu  benützt ­
  werden,  den  Unternehmern  jede  Unbequemlichkeit  aus  dem  Wege  zu  räumen,
wo  es  sich  um  Ersatzansprüche  aus  Betriebsunfällen,  um  Einhaltung  des  Lohnlistenzwanges,
  um  die  Meldevorschriftcn,  um  strafweise  Prämicnzuschlägc  bei  Nichtbeachtung ­
  der  Unfallverhütungsvorschriften  rc.  handelt.  Vor  allem  wird  es  noch
weniger  als  bisher  gelingen,  den  Beitragstarif  so  zu  gestalten,  daß  künftig  Ausfälle ­
  vermieden  werden.  Alles  Streben  wird  dagegen  darauf  gerichtet  sein,  an  den
Renten  zu  sparen  und  die  Prämicnsätze  hcrabzudrücken.
Diesem  Sparsystcm  wird  die  Parität  der  Versicherten  und  der  Unternehmer
in  Angelegenheit  der  Unfallentschädigung  kein  Hindernis  bereiten.  Die  Parität  ist
in  Wirklichkeit  nur  eine  scheinbare.  Vor  allem  kann  nach  der  Regierungsvorlage
das  Ministerium  des  Innern  Vorschriften  erlassen,  die  für  die  hauptsächlichsten
Verlctzungsfolgcn  das  Maß  der  Entschädigung  und  die  Festsetzung  von  Maximalund
  Minimalsätzcn  näher  bezeichnen.  Das  heißt:  Die  Direktoren  der  Anstalten
werden  dem  Ministerium  des  Innern  jene  ihnen  erwünschten  Aenderungen  der
Schiedsgcrichtspraxis  zur  Kenntnis  bringen,  durch  welche  erhebliche  Ersparnisse
erzielt  werden  können.
Die  Einflußsphäre  des  Vorstandes  wird  also  gerade  in  jenen  Angelegenheiten ­
  eine  Einschränkung  erfahren,  in  welchen  die  Arbeitervcrtreter  die  Hälfte  der
Stimmen  erhalten  sollen.
Noch  weiter  geht  in  dieser  Richtung  die  Bestimmung,  daß  die  Beschlußfassung ­
  über  die  Unfallentschädignngcn  dreigliedrigen  Ausschüssen  obliegt,  die  aus
einem  Unternehmer,  einem  Versicherten  und  einem  Anstaltsbeamten  bestehen  sollen.
Der  Zweck  ist  auch  hier  offenkundig  die  Lahmlegung  der  Vertreter  der  Versicherten
und  die  Ausschaltung  der  Parität.
Die  Einflußnahme  der  Versicherten  wird  aber  noch  mehr  dadurch  eingeschränkt ­
  werden,  daß  die  Anstellung  und  Entlassung,  die  Vorrückung  und  Besoldung ­
  der  Beamten  ausschließlich  von  der  Zweidrittelmajorität  der  Unternehmer
abhängig  sein  wird.  Man  mag  sich  vorstellen,  wie  groß  der  Eifer  der  Angestellten
sein  wird,  an  allem  Anderen  zu  sparen,  um  nur  ja  den  Wünschen  nach  Beitrags-Herabsetzung
  gerecht  zu  werden.  Die  Organisationsvorschläge  der  Regierung  tun
demnach  ein  Uebriges,  um  allen  Gedanken  und  Handlungen  der  Unsallvcrsichcrungsanstalten
  künftig  nur  die  eine  Richtung  zu  geben:  Sparen  ans  Kosten  der  Arbeiter!
            
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