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und die endliche Versorgung der Invaliden und Greise unmöglich macht. Das
Parlament muß die Sozialversicherung aus den feindlichen Händen des
vcrsichcrungstcchnischen Departements in seine eigenen nehmen nnd aus der
gegenwärtigen Vorlage alles ausmerzen, was das Zustandekommen des Gesetzes
oder seine Durchführung verhindert.
Wie die Sozialversicherung organisiert werden sollte.
Meines Erachtens käme in erster Linie in Betracht, daß man, wie ich
schon an früherer Stelle angedeutet habe, nach deutschem Beispiel vorläufig nur
die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter einführt.
Diese soll durch eine Reihe von territorialen Anstalten ausgeführt werden, wobei
die Krankenkassen lediglich die Vorschreibung und Einhebung der Beiträge zu
besorgen und ein Verbandsreservefonds die Ausgleichung großer Härten übernehmen
müßte. Dadurch wäre erreicht, daß die mannigfachen Gegensätze auf den
anderen Gebieten der Versicherung wenigstens aus dem Bereiche der Invalidenversicherung
ausgeschaltet wären. Bleibt man bei dem jetzigen Plane, .alles auf
einmal zu reformieren, so ist vor allem nötig, die Riskengemeinschast der selbstständig
und unselbständig Erwerbstätigen zu lösen und für die ersteren eigene
Einrichtungen zu schaffen, die den Vorteil großer Billigkeit der Verwaltung
bringen würden und überdies eine Anpassung an die wirtschaftlichen und sozialen
Verhältnisse der Betriebsinhaber erst ermöglichen könnten.
An Stelle der gerade in Oesterreich unmöglichen Zentralisation für das
ganze Reich muß eine vernünftige Dezentralisation, das heißt die Errichtung
einer Anzahl territorialer Jnvalidcnvcrsicherungsanstalten treten. Die
Wirkungen der Fluktuation können dann durch ein Vcrbandsvcrhältnis und einen
gemeinsamen Reservefonds beseitigt oder auf ein geringes Maß reduziert werden.
Die Bezirks st eilen sind ein kostspieliger Apparat, von dem nicht
einmal die Regierung weiß, ob er überhaupt wird arbeiten können. Den Krankenkassen
übertrage man die Vorschreibung und Einhcbung der Prämien, was man
nach den deutschen Erfahrungen ohne Gefahr tun kann. Ich habe schon vor
längerer Zeit den Vorschlag gemacht, eine größere Anzahl von amtlichen Kasseninspektoren
zu bestellen, die die Krankenkassen bei der Ausgestaltung ihrer Einrichtungen
unterstützen und als fachliche Aufsichtsorgane Mißbräuchen steuern könnten.
Vor Allem muß jeder Freund der Sozialversicherung und der Selbstverwaltung
die Bureaukratisicrung und die Ausschließung der Arbeiter von der
Selbstverwaltung der Sozialversicherung bekämpfen. Es würde sonst nur der
ödeste Fiskalismus gezüchtet werden. Die Arbeiter haben die Aufgabe, die Vcrsicherungsinstitute
in der Richtung der Sozialpolitik vorwärts zu drängen. Es
wird doch Niemand in Abrede stellen können, daß der Zweck der Sozialversicherung
gerade darin besteht, sozialpolitische Maßnahmen tunlichst zu fördern.
Die Arbcitervcrtrcter sind aber die Berufensten, um mißbräuchlicher Ausnützung
der Versicherung entgegen zu wirken.
Die Verschlechterung der Unfallversicherung, wie sie die Regierungsvorlage
bringt, wäre ein unerhörtes Unrecht an den Opfern von Industrie, Gewerbe
und Landwirtschaft. Man hat den Arbeitern das Schadenersatzrecht aus
dem bürgerlichen Gcsctzbuche genommen, das Haftpflichtprinzip nicht eingeführt und
nun sollen ihre Ansprüche aus der staatlichen Unfallversicherung verringert werden.
Zum Mitschuldigen eines solchen Planes darf sich das Parlament nicht machen.
Jeder, der das Zustandekommen der Alters- und Invalidenversicherung
ernstlich will, muß dazu nach seinen Kräften beitragen, daß die Sozialversicherung
im Geiste der Sozialpolitik ausgestaltet werde, wie es das Interesse der Versicherten
erfordert.
digital 2018 DZ