Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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einschränken.  Die  Regierung  hatte  aber  damit  noch  nicht  genug  und  so  wurde
der  Entwurf  noch  mit  einer  Reihe  von  Neuerungen  beschwert,  bei  welchen  der
unbefangene  Beobachter  nur  zwei  Möglichkeiten  annehmen  kann:  Entweder
beabsichtigte  das  versicherungstcchnische  Departement  eine  Vorlage  zu  bringen,  die
den  Interessenten  von  vornherein  unannehmbar  erschien,  oder  die  Regierung
hatte  sich  mit  dem  Gedanken  abgefunden,  daß  bei  der  praktischen  Durchführung
des  neuen  Organisationsplancs  ein  Zusammenbruch  eintreten  werde,  der  das
Neue  als  undurchführbar  erweisen,  das  Alte  aber  in  das  Verderben  mitreißen ­
  mußte.
Von  wichtigen  Details  abgesehen,  ist  es  eine  Reihe  von  neuen  Vorschlägen, ­
  die  als  wahre  Fclsblvcke  der  Sozialversicherung  in  den  Weg  gewälzt
wurden.  Alles  was  auf  fachmännisches  Wissen  Anspruch  erheben  darf,  bezeichnet
als  solche  Felsblöcke  insbesondere  die  Einbeziehung  der  Selbständigenversicherung,
die  Schaffung  einer  Rcichsrentenkasse,  die  Einführung  der  Bezirksstcllen  als
Mittelglieder  der  Organisation,  die  Ausschließung  der  Arbeiter  von  der  Verwaltung
der  Sozialversicherung  und  die  Sanierung  der  Unfallversicherungsanstalten  auf
Kosten  der  Arbeiter.  An  diesen  Felsblöcken  kann  die  Reform  scheitern;  überspringt
sie  sie,  dann  kommt  sie  nicht  mit  heilen  Gliedern  davon.
Im  letzten  Augenblick  soll  darum  noch  versucht  werden,  die  Notwendigkeit
der  Ausschaltung  dieser  gefährlichen  Neuerungen  aus  der  Gesetzesvorlage  nachzuweisen. ­

II.  Die  SMstiindigeimerjicherurig.
Der  Kreis  der  Versicherten.
Von  besonders  umwälzender  Bedeutung  ist  der  Vorschlag  der  Regierung,
neben  den  unselbständig  Erwerbstätigen  (Arbeitern  und  Beamten)  auch  noch
Millionen  von  Betriebsinhabern  in  Landwirtschaft,  Industrie,  Handel  und
Verkehr  in  den  Kreis  der  Zwangsversichertcn  treten  zu  lassen.  Das  Gewicht
dieses  Vorschlages  steigert  sich  dadurch,  daß  auch  die  Aufnahme  der  mithelfenden
Familienmitglieder  in  die  Invaliden-,  zum  Teil  auch  in  die  Krankenversicherung
erfolgen  soll.  Bisher  waren  sie  nur  als  typische  Lohnarbeiter  versichcrungs-Pflichtig,
  das  heißt,  wenn  sie  gegen  Lohn  oder  Gehalt  beschäftigt  waren.
Im  Einzelnen  wird  in  der  Vorlage  erklärt,  daß  jene  Personen,  die  als
Inhaber  eines  unter  die  Bestimmungen  der  Gewerbeordnung  fallenden  oder
sonstigen  Erwcrbsunternchmens  oder  eines  land-  oder  forstwirtschaftlichen
Betriebes  eine  Betriebstätigkeit  ausüben  (selbständig  Erwerbstätige)  der  Altersversicherung, ­
  nicht  aber  der  Invalidenversicherung  unterliegen  sollen.  Von  dieser
Regel  wird  in  der  ersten  Vorlage  eine  weitgehende  Ausnahme  statuiert,  die
dahin  geht,  daß  Selbständige,  die  ein  steuerpflichtiges  Einkommen  von  über
K  2400.—  ausweisen,  oder  mehr  als  zwei  familicnfrcmde  Arbeiter  beschäftigen,
von  der  Versichcrungspflicht  ausgenommen  sein  sollen.  Die  neue  Regierungsvorlage ­
  läßt  die  zweite  Einschränkung  in  Wegfall  kommen  und  behält  nur  die
Einkommensgrenze  bei.
Die  zahlenmäßige  Bedeutung  dieser  von  der  Regierung  Projektierten
Selbständigenversicherung  wird  wie  folgt  berechnet.
Nach  der  Berufszählung  vom  31.  Dezember  1900  hatten  wir  in  Oesterreich: ­
  Selbständige  in  der  Landwirtschaft  1,800.000,  in  Industrie  und
Bergbau  530.000,  in  Handel  und  Verkehr  350.000,  bei  den  freien  Berufen
20.000,  woraus  sich  zusammen  die  soziale  Schicht  der  Selbständigen,  insoweit  sie
versichert  werden  soll,  mit  2,700.000  ergibt.  Daneben  finden  wir  noch
1,750.000  mithelfende  Familienmitglieder,  welche  der  Invaliden-  und  Altersversicherung ­
  unterworfen  sein  sollen.
            
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