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höhung der Belastung des Rohtabaks eine besondere Besteuerung
der Zigaretten erfolgen. Sämtliches im Inlande zur Verarbeitung
und zum Verkauf an Selbstwickler gelangende inländische wie aus
ländische Zigarettenpapier sollte einer Steuer von drei Mark für
die zu tausend Zigaretten erforderliche Fläche unterworfen und
zum Nachweise der erfolgten Versteuerung mit einem Stempelzeichen
versehen werden; ferner war eine Erhöhung des Zolles auf einge
führte Zigaretten von 270 auf 1200 Mark pro Doppelzentner vor
geschlagen. Die Sonderbesteuerung der Zigaretten wurde in der
Regierungsvorlage damit motiviert, „daß die Zigarette, die sich noch
mehr als die anderen Tabakfabrikate als Luxusgenußmittel darstelle
und zum Träger einer ausgiebigen Besteuerung eigne, bisher durch
die allgemeine Tabakbesteuerung weniger als die übrigen Fabrikate
getroffen worden sei; einerseits weil ihr Deckblatt unversteuert
geblieben wäre, anderseits weil durch das Rauchen von Zigaretten
verhältnismäßig geringe Tabakmengen verbraucht würden 1 )“.
Die Regierungsvorlage wurde stark bekämpft. Die Fabrikanten,
diesicheineranderweitigenBesteuerungderZigaretten
nicht a bgenei gt zeigten, brachten gegen sie vor, daß durch ihre
Erhebung zum Gesetz das bisher fast als wertlos betrachtete Zigaretten
papier zu einem Wertgegenstände gemacht werde, woraus Schwierig
keiten mit den Arbeitern entstehen würden; auch sei es nicht
möglich, die Frage der Steuerrückvergütung für den in großem Um
fange entstehenden Papierabfall in befriedigender Weise zu lösen.
Die Schwierigkeiten schienen der Kommission, der der Regierungs
entwurf zur Vorberatung vom Plenum überwiesen war, zwar nicht
unüberwindbar, trotzdem war sie aber der Vorlage nicht geneigt
und zwar aus sozialpolitischen Gründen, da das vorgeschlagene
Systemgar keine Abstufung der Steuer nach demWerte
der Steuerobjekte zuließ.
Von mehreren Kommissionsmitgliedern wurde deshalb ein an
derer Vorschlag gemacht, der die Einführung einer Fabrikatwert-
steuer mittels Banderole für alle Produkte der Zigarettenindustrie
(Zigaretten, Zigarettentabak und -hüllen) zum Ziele hatte. Dieser
Vorschlag fand die Zustimmung der Majorität der Kommission, wurde
mit verschiedenen Abänderungen vom Plenum in 2. und 3. Lesung
angenommen 1 2 ) und zum Gesetz erhoben.
1) Reichstags-Aktenstücke, 2. Session 1905/06, Aktenstück Nr. 10-
2) Die dritte Lesung fand am 18. Mai 1906 statt. Bei der Schlußabstimmung
stimmten 157 Abgeordnete für und 96 (Antisemiten, Freisinnige, Sozialdemokraten,
Polen und 2 Nationalliberale) gegen die Annahme des Gesetzentwurfes.