Full text: Die deutsche Zigarettenindustrie

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höhung der Belastung des Rohtabaks eine besondere Besteuerung 
der Zigaretten erfolgen. Sämtliches im Inlande zur Verarbeitung 
und zum Verkauf an Selbstwickler gelangende inländische wie aus 
ländische Zigarettenpapier sollte einer Steuer von drei Mark für 
die zu tausend Zigaretten erforderliche Fläche unterworfen und 
zum Nachweise der erfolgten Versteuerung mit einem Stempelzeichen 
versehen werden; ferner war eine Erhöhung des Zolles auf einge 
führte Zigaretten von 270 auf 1200 Mark pro Doppelzentner vor 
geschlagen. Die Sonderbesteuerung der Zigaretten wurde in der 
Regierungsvorlage damit motiviert, „daß die Zigarette, die sich noch 
mehr als die anderen Tabakfabrikate als Luxusgenußmittel darstelle 
und zum Träger einer ausgiebigen Besteuerung eigne, bisher durch 
die allgemeine Tabakbesteuerung weniger als die übrigen Fabrikate 
getroffen worden sei; einerseits weil ihr Deckblatt unversteuert 
geblieben wäre, anderseits weil durch das Rauchen von Zigaretten 
verhältnismäßig geringe Tabakmengen verbraucht würden 1 )“. 
Die Regierungsvorlage wurde stark bekämpft. Die Fabrikanten, 
diesicheineranderweitigenBesteuerungderZigaretten 
nicht a bgenei gt zeigten, brachten gegen sie vor, daß durch ihre 
Erhebung zum Gesetz das bisher fast als wertlos betrachtete Zigaretten 
papier zu einem Wertgegenstände gemacht werde, woraus Schwierig 
keiten mit den Arbeitern entstehen würden; auch sei es nicht 
möglich, die Frage der Steuerrückvergütung für den in großem Um 
fange entstehenden Papierabfall in befriedigender Weise zu lösen. 
Die Schwierigkeiten schienen der Kommission, der der Regierungs 
entwurf zur Vorberatung vom Plenum überwiesen war, zwar nicht 
unüberwindbar, trotzdem war sie aber der Vorlage nicht geneigt 
und zwar aus sozialpolitischen Gründen, da das vorgeschlagene 
Systemgar keine Abstufung der Steuer nach demWerte 
der Steuerobjekte zuließ. 
Von mehreren Kommissionsmitgliedern wurde deshalb ein an 
derer Vorschlag gemacht, der die Einführung einer Fabrikatwert- 
steuer mittels Banderole für alle Produkte der Zigarettenindustrie 
(Zigaretten, Zigarettentabak und -hüllen) zum Ziele hatte. Dieser 
Vorschlag fand die Zustimmung der Majorität der Kommission, wurde 
mit verschiedenen Abänderungen vom Plenum in 2. und 3. Lesung 
angenommen 1 2 ) und zum Gesetz erhoben. 
1) Reichstags-Aktenstücke, 2. Session 1905/06, Aktenstück Nr. 10- 
2) Die dritte Lesung fand am 18. Mai 1906 statt. Bei der Schlußabstimmung 
stimmten 157 Abgeordnete für und 96 (Antisemiten, Freisinnige, Sozialdemokraten, 
Polen und 2 Nationalliberale) gegen die Annahme des Gesetzentwurfes.
	        
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