Full text : Die deutsche Zigarettenindustrie

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Konsumenten  geraucht  werden,  nämlich  die  Fünfsechstel-Pfennig-Zigaretten,
  mit  einer  Steuer  von  24  Prozent  ihres  Wertes  belastet
sind,  während  der  Steuerbetrag  z.  B.  bei  einer  Zehnpfennig-Zigarette,
also  der  ausgesprochenen  Zigarette  des  reichen  Mannes,  nur  15
Prozent  des  Wertes  der  Zigarette  ausmacht!
Daß  die  Steuerklasseneinteilung,  wie  man  wohl  annehmen  könnte,
einen  gewissen  Einfluß  auf  die  Preisbildung  bei  den  Zigaretten  ausübe, ­
  muß  auf  Grund  der  Ergebnisse,  die  angestellte  Untersuchungen ­
  und  sorgfältige  Erkundigungen  bei  Fachleuten  geliefert
haben,  verneint  werden.  So  befanden  sich,  um  nur  einen  Fall
herauszugreifen,  unter  den  242  Zigarettensorten,  die  in  fünf  beliebig
herausgegriffenen  Nummern  fünf  verschiedener  Fachzeitungen  *)  angeboten
  werden:

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der  Preislage

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Die  Querstriche  deuten  jeweils  das  Ende  einer  Steuerklasse  an!
Fliernach  werden  besonders  viele  Sorten  in  den  von  der  Steuer
ungünstig  gestellten  Preislagen  von  2,  3  und  4  Pfg.  hergestellt,
weil  sich  diese  geraden  Beträge  offenbar  am  meisten
der  Gunst  des  Publikums  erfreuen 1  2 ).
Die  Steuer  ist  vom  Fabrikanten  durch  Anbringung  von  Steuerzeichen ­
  (Banderolen)  an  die  Packungen,  die  damit  verschlossen
werden  müssen,  zu  entrichten,  bevor  die  steuerpflichtigen  Produkte
aus  der  Erzeugungsstätte  entfernt  werden.  Gegen  Sicherheitsstellung
erfolgt  eine  Stundung  der  Steuerbeträge  auf  die  Dauer  von  sechs
Monaten  (Z.-G.  §  3).  Über  Zu-  und  Abgang  von  Erzeugnissen,  die
der  Zigarettensteuer  unterliegen,  ist  im  Betriebe  genau  Buch  zu
1)  „Vereinigte  Tabak-Zeitungen“  Nr.  28,  1908;  „Süddeutsche  Tabak-Zeitung“
Nr.  43,  1908;  Erstes  Offertenblatt  etc.  Nr.  510,  1908;  „Die  Tabakwelt“  Nr.  29,
1908;  „Deutsche  Tabak-Zeitung“  Nr.  29,  1908.
2)  Vergl.  hierzu  auchManoli:  „Innerhalb  der  einzelnen  Kategorien  drängt
sich  die  Hauptmasse  der  unteren  Grenze  zu,  so  daß  bei  der  billigsten  Kategorie
der  Einzelverkaufspreis  in  der  überwiegenden  Mehrzahl  der  Fälle  1  Pf.  und  darunter,
nicht  aber  1 1 /2  Pf.  beträgt.“
            
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